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Ein Einheitspreisvertrag ist ein Vertrag uber einen Leistungsaustausch bei dem das Entgelt anhand eines Einheitspreises oder mehrerer Einheitspreise und dem nach Leistungserbringung festgestellten tatsachlichen Umfang der Sachleistung ermittelt wird Der Begriff wird hauptsachlich im Zusammenhang mit Bauvertragen gebraucht obwohl das zugrunde liegende Prinzip auch in anderen Bereichen weit verbreitet ist Das Modell des Einheitspreisvertrages steht insbesondere im Gegensatz zum Pauschalpreisvertrag Entscheidend kommt es darauf an welche Massen tatsachlich benotigt und verbaut werden Sofern im Angebot beispielsweise 100 m Teppichboden a 50 Euro angeboten werden und es sind tatsachlich 105 m so hat der Auftraggeber die tatsachliche Menge mit 105 m a 50 Euro mithin einen Gesamtbetrag in Hohe von 5 250 Euro zu zahlen nicht nur den angebotenen Betrag in Hohe von 5 000 Euro Literatur BearbeitenHorst Locher Das private Baurecht Rdnr 295 C H Beck Munchen 2005 ISBN 3 406 48523 5 Klaus D Kappellmann Werner Langen Einfuhrung in die VOB B Werner Verlag Koln 2010 ISBN 978 3 8041 5201 4 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einheitspreisvertrag amp oldid 154474672