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Die Einheitlichkeit einer zur Patentierung beanspruchten Erfindung ist eine der Voraussetzungen dafur dass auf eine Patentanmeldung ein Patent erteilt werden kann Umgangssprachlich ausgedruckt fordert das Kriterium dass ein Patent nur eine Erfindung schutzen darf Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Regelungsgehalt ratio 3 Problemstellung Kriterium 4 Verfahrensablauf bei Uneinheitlichkeit 4 1 Deutsches Patentrecht 4 2 Europaisches Patentrecht 5 Siehe auch 6 AnmerkungenRechtsgrundlage BearbeitenIm deutschen Patentrecht ist das Einheitlichkeitserfordernis in 34 Abs 5 PatG verankert Im europaischen Patentrecht wird die Einheitlichkeit in Art 82 EPU 1 gefordert Regelungsgehalt ratio BearbeitenDas Einheitlichkeitskriterium fuhrt im Ergebnis dazu dass der Schutzbereich eines Patents eine einzige Erfindung ist und nicht ein Bundel mehr oder minder divergierender Aspekte Das Erfordernis der Einheitlichkeit hat zwei systematische Rechtfertigungen Klassifikation und Recherchierbarkeit Erfindungen werden klassifiziert um recherchierbar zu sein Wurden mehrere Erfindungen in einem Patent geschutzt ware die Klassifikation schwieriger und damit die durch das Patentwesen erwunschte Erschliessung von Wissen schlechter Fiskalische Aspekte Fur Patente werden vom Anmelder bzw Patentinhaber Gebuhren erhoben Zum einen werden sie fur die Inanspruchnahme der Patentamter erhoben Zum anderen haben die uber die Jahre steigenden Jahresgebuhren einen ordnenden Effekt in der Weise dass jahrlich uberlegt werden muss ob die Gebuhr bezahlt werden soll so dass unnotige Rechte irgendwann mangels Gebuhrenzahlung vor der max moglichen Laufzeit verfallen und so die rechtliche Landschaft eine Bereinigung erfahrt diese beiden Effekte wurden schlechter funktionieren wenn in einem Patent mehrere Erfindungen geschutzt werden konnten Problemstellung Kriterium BearbeitenDas was ein Patent konkret schutzen soll steht in den in der Anmeldung formulierten Patentanspruchen Eine Patentanmeldung kann mehrere unabhangige Patentanspruche haben Dadurch kann es vorkommen dass auch sachlich divergierende Erfindungen beansprucht werden Die Frage ob in einer Patentanmeldung mehrere Erfindungen beansprucht sind sie uneinheitlich ist bestimmt sich demnach nicht am Gesamtinhalt der Patentanmeldung sondern anhand des Inhalts ihrer Patentanspruche In der Regel ergibt sich das Problem mangelnder Einheitlichkeit wenn mehrere unabhangige Patentanspruche vorliegen die in sachlich unterschiedliche Richtungen zeigen Sachlich unterschiedliche Richtungen liegen dann vor wenn fur die unterschiedlichen Patentanspruche gegenuber dem Stand der Technik unterschiedlich argumentiert werden muss sie also kein gemeinsames erfinderisches Konzept aufweisen Verfahrensablauf bei Uneinheitlichkeit BearbeitenDie Beanstandung mangelnder Einheitlichkeit wird fruher oder spater von einem Prufer erhoben und dem Anmelder mitgeteilt Makroskopisch betrachtet hat der Anmelder dann drei Alternativen Er kann gegen die Beanstandung dahingehend argumentieren dass sie zu Unrecht erhoben wurde Im Erfolgsfall wird die Beanstandung fallen gelassen Im Folgenden wird allerdings angenommen dass die Beanstandung bestehen bleibt Sie ist dann ein Patentierungshindernis Er kann die uneinheitlichen Patentanspruche streichen indem sie vollstandig geloscht werden oder indem sie wenn es die Sachlage erlaubt nur in Kombination mit den Grundaspekten formuliert werden Erganzend zu oben 2 kann eine Ausscheidungsanmeldung oder Teilanmeldung eingereicht werden die den uneinheitlichen Aspekt zum Gegenstand hat Deutsches Patentrecht Bearbeiten Im deutschen Patenterteilungsverfahren wird ein Prufer wahrend der Sachprufung z B im ersten Prufungsbescheid dem Anmelder ggf mitteilen dass er die Patentanspruche fur uneinheitlich halt und bestimmte Aspekte gestrichen oder wenn sie weiterverfolgt werden sollen ausgeschieden werden mussen Der Anmelder kann in Reaktion auf eine solche Beanstandung eine Ausscheidungsanmeldung einreichen Ohne vorherige Pruferbeanstandung mangelnder Einheitlichkeit kann er eine Teilanmeldung zur Abdeckung der uneinheitlichen Aspekte einreichen Europaisches Patentrecht Bearbeiten Im EP Verfahren sind erweiterte Recherche und Prufung getrennte Schritte Wenn ein Prufer wahrend der Recherche der in den Patentanspruchen erstgenannten Erfindung Uneinheitlichkeit der Patentanspruche feststellt wird er fur die erstgenannte Erfindung einen Teil Recherchebericht erstellen und fur die als uneinheitlich angesehenen Teile eine oder mehrere weitere Recherchegebuhren anfordern Werden sie bezahlt werden auch die weiteren uneinheitlichen Aspekte recherchiert Werden sie nicht gezahlt wird nur die erstgenannte Erfindung recherchiert Im spateren Prufungsverfahren kann gegen die Beanstandung der Uneinheitlichkeit argumentiert werden Im Erfolgsfall wird die weitere Recherchengebuhr ruckerstattet Bei der Prufung nach der Recherche kann vom Anmelder frei gewahlt werden welche der recherchierten Erfindungen bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden soll wobei die anderen zu streichen sind Fur die anderen Aspekte ob recherchiert oder nicht kann ggf eine Teilanmeldung eingereicht werden In seinen Prufungsrichtlinien widmet das EPA der Frage der Einheitlichkeit wahrend der Recherche im Teil B das Kapitel VII 2 Einheitlichkeitsfragen wahrend der Sachprufung werden im Teil C Kapitel III Abschnitt 3 behandelt 3 Siehe auch BearbeitenVoraussetzungen der PatenterteilungAnmerkungen Bearbeiten Art 82 EPU Prufungsrichtlinien des Europaischen Patentamts Teil B Kapitel VII Prufungsrichtlinien des Europaischen Patentamts Teil C Kapitel III Abschnitt 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einheitlichkeit Patentrecht amp oldid 214190987