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Eingliederungszuschusse EGZ sind eine Leistung der aktiven Arbeitsforderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III Arbeitgeber konnen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Grunde erschwert ist einen Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten Die Zuschusse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen die bspw auf Grund einer Behinderung einer geringen Qualifikation oder des Alters bestehen konnen Allein die Arbeitslosigkeit des Arbeitnehmers stellt keinen hinreichenden Grund fur die Bewilligung einer Forderung dar Entscheidend ist das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen die einen konkreten Wettbewerbsnachteil fur den Betroffenen bedeuten Geregelt ist die Leistung in 88 ff SGB III sowie intern durch eine entsprechende Geschaftsanweisung der Bundesagentur fur Arbeit 1 Weblinks Bearbeiten Geschaftsanweisung Eingliederungszuschuss PDF 361 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eingliederungszuschuss amp oldid 232282324