Eichzeichen werden im Rahmen der wiederkehrenden Überprüfung von Waagen, Gewichtsstücken und Maßeinheiten verwendet, um das erfolgreiche Bestehen der Eichung zu dokumentieren. Eichzeichen in Form von Schlagstempeln oder Marken mit abstrakter Symbolik dokumentieren die Überprüfung des jeweiligen Messgeräts.
Historische Entwicklung Bearbeiten
Seit dem Frühmittelalter war es die Aufgabe der jeweiligen Obrigkeit auf Märkten, die Käufer vor der Übervorteilung durch zu kleine Hohl- und Längenmaße, betrügerische Gewichte und manipulierte Waagen zu schützen. Spätestens ab dem 19. Jahrhundert entwickelten sich Eichzeichen, die dem Kunden die Sicherheit gaben, dass die Waage des Händlers nicht manipuliert ist und regelmäßig von der auf dem Eichzeichen dokumentierten Institution überprüft wird. Für die Eichzeichen wurden verschiedene Symbole, wie Buchstaben, Zahlen oder Graphiken benutzt, um auf dem zu überprüfenden Stück unmittelbar den Eichvorgang zu dokumentieren. Ausgehend von der Vorgehensweise im Königreich Preußen wurde ab 1912 das Eichwesen im Deutschen Reich nach Preussischem Vorbild vereinheitlicht. Auf Gegenständen (Gewichte, Waagen, Maßstäbe, Hohlmaße) aus Metall erfolgte die Anbringung des Eichzeichens zumeist durch Schlagstempel, auf Gegenständen aus Holz auch durch Brandstempel. Die Eichung erfolgte dabei teilweise direkt auf dem Gewichtsstück oder Maß selbst, oder auf einem zusätzlich angebrachten Pfropfen o. Ä. aus Blei oder Kupfer. Die Jahreszahlen bezeichneten bis 1984 das Jahr bis zu dem die Eichung gültig war.
Die Vorschriften, Waagen und andere Messgeräte regelmäßig nacheichen zu lassen, bezogen sich meist nur auf gewerblich und/oder medizinisch eingesetzte Waagen. Die Überprüfungen wurden dabei in regelmäßigen Abständen von halbjährlich bis zweijährlich durchgeführt. Private Waagen waren davon ausgenommen.
Diese Eichzeichen wurde zuerst in der Eichordnung von 1885 (Preußen) die ab 1921 von den Ländern des Deutschen Reichs übernommen wurden definiert: Die Zahlen in den Schildern stehen für das Jahr bis zu dem die Eichung gültig war. Die Zahl über dem Band (z. B. 11) ist die Ordnungszahl für den Aufsichtbezirk (z. B. Köln) D R steht für Deutsches Reich. Die Zahl unter dem Band steht ist die Ordungszahl (relativ zum Aufsichtsbezirk) des Eichamts. So bedeutet 9 D R 54 somit Eichaufsichtsbezirk Dortmund - Eichamt Gevelsberg. Die Umstellung der Länderkennung von D R auf D erfolgte (erst) 1975.
Aktuelle Situation Bearbeiten
Zur Dokumentation einer Eichung und deren Gültigkeit werden in Deutschland seit 1984 unter anderem die folgenden Marken auf dem geeichten Gerät verwendet. Diese müssen unbeschädigt auf diesem vorhanden sein und sind so beschaffen, dass sie nicht ohne Beschädigung abgezogen und woanders aufgeklebt werden können.
Die gelben Marken sind rechteckig oder rund und können neben dem der Abkürzung des Bundeslandes und des Jahres in dem die Eichfrist beginnt auch den Namen der Eichbehörde beinhalten. Die Mindesthöhe des Eichkennzeichens beträgt 5 mm. Wird statt diesem, was auch möglich ist, ein Schlagstempel verwendet so ist die Mindesthöhe 2 mm. Das weiße Eichzeichen wird zur zusätzlichen Bezeichnung des Endes der Eichzeit verwendet. Der runde Aufkleber mit dem weißen Monatszahlenring kommt in Funktion wenn die Eichzeit weniger als 12 Monate beträgt.
Ergänzend zu dazu existieren die beiden gelben Eichkennzeichen als Sicherungszeichen mit einem orangen Hintergrund. Kennzeichnungen anerkannter Prüfstellen für Messgeräte für Wärme, Wasser, Elektrizität und Gas sind als gelbe Klebemarke und als Plombe zugelassen. Das Sicherungszeichen dazu ist orange oder ebenfalls in Form einer Plombe. Das Instandsetzerkennzeichen wird von einer Firma, die eine defekte Anlage repariert hat, verwendet damit die Anlage nicht bis zur nächsten Eichung außer Betrieb gesetzt werden muss. Sie hat die Form eines roten Dreiecks, trägt oben die Kennung der zuständigen Behörde und darunter die von der Behörde zugeteilte Nummer des Instandsetzers.
Weblinks Bearbeiten
- Eichung von Waagen allgemeinverständlich erklärt
- gesetze-im-internet.de/messev - MessEV Anlage 8, Kennzeichen