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Unter einem ehehaften Recht versteht man im Schweizer Zivilrecht ein subjektives Recht welches einerseits in der heutigen Rechtsordnung nicht mehr vorgesehen und daher auch nicht mehr neu begrundbar ist dessen Bestand aber andererseits von der heutigen Rechtsordnung weiterhin anerkannt wird wenn im Zeitpunkt der Begrundung solche Rechte von der Rechtsordnung vorgesehen waren Es handelt sich daher bei den ehehaften Rechten um Uberbleibsel einer untergegangenen oder zumindest abgelosten Rechtsordnung 1 Beispiele fur ehehafte Rechte finden sich im Zusammenhang mit der Landwirtschaft so etwa bei den ehehaften Wasser nutzungs rechten 2 Siehe auch BearbeitenEhaftLiteratur BearbeitenAnne Marie Dubler Ehaften In Historisches Lexikon der Schweiz Schweizerisches Idiotikon Band I Spalte 7 ff Artikel ehaft ig Ehaft i igi Einzelnachweise Bearbeiten Alexander Ruch Grundzuge des Rechts PDF Skript zur Vorlesung 851 0708 00 ETH Zurich 8 Februar 2008 S 158 159 abgerufen am 22 Februar 2015 BGE 109 IB 276 In Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts PolyReg 30 November 1983 abgerufen am 22 Februar 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ehehaftes Recht amp oldid 176380157