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Die Dreigliedrige Grundsatzerklarung uber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik 1 ist ein auf der 204 Tagung des Verwaltungsrats der Internationalen Arbeitsorganisation ILO im November 1977 in Genf verabschiedetes Abkommen Die derzeit geltende Fassung wurde auf der 329 Tagung des ILO im Marz 2017 angenommen Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Beispiel Grundsatze 3 Einzelnachweise 4 Siehe auch 5 WeblinksInhalt BearbeitenDie Dreigliedrige Grundsatzerklarung uber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik behandelt alle Themen die fur die ILO im Zusammenhang mit den sozialpolitischen Aspekten der Tatigkeit der multinationalen Unternehmen einschliesslich der Schaffung von Arbeitsplatzen in den Entwicklungslandern von Belang sind 2 Unterzeichner sind die Mitgliedsstaaten der ILO die sich bereit erklart haben die in dem Abkommen niedergeschriebenen Grundsatze einzuhalten und durch geeignete Gesetze Politiken und Massnahmen umzusetzen Die Grundsatze verstehen sich als Richtlinien sowohl fur multinationale Unternehmen Regierungen sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbande daher auch die Bezeichnung dreigliedrig Die Erklarung enthalt insgesamt 59 Regeln zu den Themen Beschaftigung Beschaftigungsforderung Chancengleichheit und Gleichbehandlung Sicherheit der Beschaftigung Ausbildung Arbeits und Lebensbedingungen Lohne Leistungen und Arbeitsbedingungen Mindestalter Arbeitsschutz sowie Arbeitsbeziehungen Vereinigungsfreiheit und Vereinigungsrecht Kollektivverhandlungen Beratungen Behandlung von Beschwerden Beilegung von Arbeitskonflikten 3 Beispiel Grundsatze BearbeitenBeispielhaft sollen nachfolgend einige der enthaltenen Grundsatze aufgefuhrt werden Multinationale Unternehmen sollten gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Vertretern ihrer Arbeitnehmer oder der Verbande dieser Arbeitnehmer und den Regierungsbehorden der Beschaftigung beruflichen Entwicklung Forderung und Beforderung von Staatsangehorigen des Gastlandes auf allen Stufen Vorrang geben Grundsatz Nr 18 aus dem Bereich Beschaftigungsforderung Willkurliche Entlassungsverfahren sollten vermieden werden Grundsatz Nr 27 Sicherheit der Beschaftigung Multinationale Unternehmen sollten ihren Arbeitnehmern keine ungunstigeren Lohne Leistungen und Arbeitsbedingungen bieten als vergleichbare Arbeitgeber in dem betreffenden Land Grundsatz Nr 33 Lohne Leistungen und Arbeitsbedingungen Multinationale Unternehmen sowie nationale Unternehmen sollten das Mindestalter fur die Zulassung zur Beschaftigung oder Arbeit respektieren um die effektive Abschaffung der Kinderarbeit sicherzustellen Grundsatz Nr 36 Mindestalter Die Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen sollten entsprechend der innerstaatlichen Gesetzgebung und Praxis das Recht haben dass massgebende Verbande ihrer Wahl fur die Fuhrung von Kollektivverhandlungen anerkannt werden Grundsatz Nr 49 Kollektivverhandlungen Einzelnachweise Bearbeiten IAA Dreigliedrige Grundsatzerklarung uber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik Dritte Auflage Genf 2001 ISBN 92 2 712637 6 IAA Dreigliedrige Grundsatzerklarung uber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik Dritte Auflage Genf 2001 ISBN 92 2 712637 6 S 1 Herchen Oliver Corporate Social Responsibility Wie Unternehmen mit ihrer ethischen Verantwortung umgehen Norderstedt 2007 ISBN 978 3 8370 0262 1 S 47 f Siehe auch BearbeitenInternationale Arbeitsorganisation ILO Leitsatze fur multinationale Unternehmen der OECD Global Compact der Vereinten Nationen Corporate Social ResponsibilityWeblinks BearbeitenWortlaut der Dreigliedrigen Grundsatzerklarung auf der Seite der ILO PDF Datei 29 kB Erlauterung zur Dreigliedrigen Grundsatzerklarung auf der Seite von econsense Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dreigliedrige Grundsatzerklarung uber multinationale Unternehmen und Sozialpolitik amp oldid 224122363