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Als Cooling off Periode auch Cooling off Phase Cooling off Frist Cooling down Periode und Abkuhlungsphase wird im Bereich der Rechtswissenschaften ein Zeitintervall verstanden wahrend der die Unvereinbarkeit bestimmter Aufgaben bei juristischen Personen gegeben ist siehe in der Politik Grundsatz der Inkompatibilitat oder ein Abkuhlungs Zeitintervall fur die Parteien eines Verfahrens Inhaltsverzeichnis 1 Aktiengesetz 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 2 Amt der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum 3 Abschlussprufung bei Unternehmen 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAktiengesetz BearbeitenDeutschland Bearbeiten In Deutschland ist in 100 Abs 2 Zif 4 des Aktiengesetzes eine Cooling off Periode von zwei Jahren vorgesehen fur Vorstandsmitglieder einer borsennotierten Gesellschaft Kapitalgesellschaft Vorstandsmitglieder konnen nicht vor Ablauf von zwei Jahren dem Aufsichtsrat derselben Gesellschaft angehoren Ausnahme die Wahl des betreffenden Vorstandes erfolgt auf Vorschlag von Aktionaren die mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft halten Gemass Zif 5 4 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll eine solche Entscheidung der Hauptversammlung eine zu begrundende Ausnahme sein 1 Grund fur diese Regelung ist dass eine Person die dem Aufsichtsrat einer borsennotierten Gesellschaft angehort schwerlich den Vorstand kritisch betrachten wird der eine Strategie verfolgt welche zuvor vom nunmehrigen Aufsichtsratsmitglied im Vorstand als damaliges Vorstandsmitglied zuvor beschlossen und verfolgt wurde Osterreich Bearbeiten Wie in Deutschland wird auch im osterreichischen Aktiengesetz 86 Abs 4 Zif 2 eine Cooling off Periode von zwei Jahren festgeschrieben Ahnlich wie in Deutschland wird auch im Osterreichischen Corporate Governance Kodex Zif 55 2 eine zweijahrige Cooling off Periode vorgegeben Dabei darf jedoch dem Aufsichtsrat nicht mehr als ein ehemaliges Vorstandsmitglied angehoren fur das die zweijahrige Frist noch nicht abgelaufen ist Ein Mitglied des Aufsichtsrats einer borsennotierten Gesellschaft das in den letzten zwei Jahren Vorstandsmitglied dieser Gesellschaft war kann nicht zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewahlt werden 3 Amt der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum BearbeitenIm Rahmen des Widerspruchsverfahrens des Amts der Europaischen Union fur Geistiges Eigentum ist eine Cooling off Frist vorgesehen Dies ist eine Phase in der den Parteien Gelegenheit gegeben wird das Verfahren zu beenden ohne dass ihnen zusatzliche Kosten entstehen Die Cooling off Frist lauft zwei Monate nach Mitteilung der Zulassigkeit des Widerspruchs ab Sie kann um 22 Monate verlangert werden so dass sie sich insgesamt auf 24 Monate belaufen kann Nach Ablauf der Cooling off Frist beginnt der kontradiktorische Teil des Verfahrens 4 Abschlussprufung bei Unternehmen BearbeitenIm Sarbanes Oxley Act SEC 206 wurde 2002 eine Cooling off Periode von ein bzw zwei Jahren fur Wirtschaftsprufer bei in den USA borsennotierten Unternehmen eingefuhrt bevor ein Wirtschaftsprufer als Abschlussprufer eine Stelle mit Uberwachungsfunktion in diesem Unternehmen antritt Ahnlich wurde innerhalb der Europaischen Union nach Richtlinie 2006 43 EG Abschlussprufungsrichtlinie auch 8 Richtlinie 5 Art 42 Abs 3 6 eine Cooling off Periode von zwei Jahren vorgesehen welche in das nationale Recht zu ubertragen war In Deutschland erfolgte dies mit einer Regelung in 43 WPO wonach Abschlussprufer von Unternehmen von offentlichem Interesse mindestens 2 Jahre keine wichtige Fuhrungsposition im gepruften Unternehmen ausuben durfen Partner und angestellte am Prufungsauftrag beteiligte Wirtschaftsprufer sowie Abschlussprufer von sonstigen Unternehmen also keine Unternehmen von offentlichem Interesse mindestens ein Jahr Siehe auch BearbeitenAbkuhlungsphase Betriebsrat Grundsatz der Inkompatibilitat Politik Liste der borsennotierten osterreichischen Unternehmen Liste der borsennotierten deutschen Unternehmen Cool Down Sport Weblinks BearbeitenDeutscher Corporate Governance Kodex PDF 95 kB Osterreichischer Corporate Governance KodexEinzelnachweise Bearbeiten Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15 Mai 2012 abgerufen am 12 Februar 2013 unter dieser Online Version Memento des Originals vom 24 Januar 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot corporate governance code de PDF 95 kB Osterreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Juli 2012 abgerufen am 12 Februar 2013 unter Online Version Memento des Originals vom 3 September 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wienerborse at Zitat Zif 55 Osterreichischer Corporate Governance Kodex in der Fassung Juli 2012 Abgefragt am 12 Februar 2013 unter 1 Richtlinie 2006 43 EG des Europaischen Parlaments und des Rates Zitat Art 42 Abs 3 der 8 Richtlinie EuroSOX Der Abschlussprufer oder der verantwortliche Prufungspartner der eine Abschlussprufung im Auftrag einer Prufungsgesellschaft durchfuhrt darf mindestens zwei Jahre nachdem er als Abschlussprufer oder verantwortlicher Prufungspartner von dem Prufungsmandat zuruckgetreten ist keine wichtige Fuhrungsposition in dem gepruften Unternehmen ubernehmen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Cooling off Periode amp oldid 233960364