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Ein Commissarius loci Ortskommissar ist ein von einer Zentralverwaltung Beauftragter lateinisch commissarius der in einer entfernten Einheit vor Ort lateinisch loci die Verwaltung uberwacht Diesen Titel trugen z B die seit 1680 in der Kurmark eingesetzten Beamten die samtliche stadtische Angelegenheiten und Behorden beaufsichtigten sowie Steuern Handel und Gewerbe der Stadte kontrollierten Dieses Amt war aus jenem des Kriegskommissars hervorgegangen und der Commissarius loci besass neben den erwahnten Vollmachten auch noch immer seine fruheren Militarbefugnisse Ab 1766 musste er die Steuerkontrolle abgeben und im Rahmen der Steinschen Stadteordnung verlor er 1808 die Aufsicht uber die stadtische Administration die nun der Landrat vornahm 1 Weblinks BearbeitenCommissarius loci In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Bd 4 Leipzig 1906 S 244 Einzelnachweise Bearbeiten Commissarius loci in Meyers Enzyklopadisches Lexikon 9 Auflage 1971 79 Bd 5 S 837 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Commissarius loci amp oldid 176954927