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Der CoC Datenschutz Code of Conduct Datenschutz ist ein Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV zum einheitlichen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Versicherten Interessenten und Betroffenen Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 1 1 Gultigkeit 1 2 Beigetretene Unternehmen 2 Selbstverpflichtung 2 1 Kontrolle 2 2 Schwachstellen 3 Der CoC Datenschutz Prozess 4 Umsetzung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenDas Bundesdatenschutzgesetz BDSG sieht im 38a BDSG fur Vereinigungen Verbande vor geeignete Verhaltensregelungen zur Forderung des Datenschutzes zu treffen Auf dieser Grundlage grundet der Code of Conduct Datenschutz Der Text des Paragraphen lautet Bundesdatenschutzgesetz BDSG 38a Verhaltensregeln zur Forderung der Durchfuhrung datenschutzrechtlicher Regelungen 1 Berufsverbande und andere Vereinigungen die bestimmte Gruppen von verantwortlichen Stellen vertreten konnen Entwurfe fur Verhaltensregeln zur Forderung der Durchfuhrung von datenschutzrechtlichen Regelungen der zustandigen Aufsichtsbehorde unterbreiten 2 Die Aufsichtsbehorde uberpruft die Vereinbarkeit der ihr unterbreiteten Entwurfe mit dem geltenden Datenschutzrecht 1 Hiermit wird es ermoglicht einheitliche Vorgaben zu definieren Transparenz und Verbindlichkeit werden gefordert Gultigkeit Bearbeiten Der Code of Conduct Datenschutz ist dem Berliner Beauftragten fur Datenschutz und Informationsfreiheit als fur den GDV zustandige Aufsichtsbehorde nach 38 a Bundesdatenschutzgesetz unterbreitet und von ihm als mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar erklart worden 2 Auszug aus dem Code of Conduct Datenschutz des GDV in der Version Stand 7 September 2012 Die Feststellung der Vereinbarung mit dem Datenschutzrecht durch den Berliner Beauftragten fur Datenschutz und Informationssicherheit als Aufsichtsbehorde ist bundesweit gultig Beigetretene Unternehmen Bearbeiten Auf der Internetprasenz des GDV ist die aktuelle Liste mit den dem Code of Conduct Datenschutz beigetretenen Unternehmen zuganglich 3 Der GDV gab am 30 Juni 2015 bekannt dass fast 90 der angeschlossenen Unternehmen dem Verhaltenskodex beigetreten sind Selbstverpflichtung BearbeitenDer Code of Conduct Datenschutz stellt eine Selbstverpflichtung dar in der sich die angeschlossenen Unternehmen zur Einhaltung des beschriebenen Verhaltenskodex verpflichten Den Versicherungsunternehmen steht es frei sich dem Verhaltenskodex anzuschliessen Kontrolle Bearbeiten Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird gemass Code of Conduct Datenschutz durch eine Selbsterklarung des betreffenden Unternehmens bestatigt Die Konformitat der Einhaltung muss nicht durch ein unabhangiges Audit bestatigt werden Es steht den beigetretenen Unternehmen jedoch frei interne als auch externe Audits durchzufuhren Schwachstellen Bearbeiten Am Markt wurde die Selbstverpflichtung mit der derzeit implementierten Kontrolle auf Einhaltung als eine Schwachstelle bzgl der Glaubwurdigkeit des CoC Datenschutzes erkannt Die canacoon GmbH sieht dies als die Achillesferse des Verhaltenskodex an und beschreibt dies als Der Beitritt zum CoC Datenschutz ist freiwillig Die Bestatigung der Einhaltung durch das beigetretene Versicherungsunternehmen erfolgt nach Annahmen einiger Versicherungen durch eine dementsprechende Eigenbestatigung des Versicherungsunternehmens an den GDV Eine qualifizierte Uberprufung der Einhaltung des Datenschutzes ist durch den Beitritt alleine noch nicht zwingend gegeben Es kommt also derzeitig noch auf die Nachhaltigkeit der handelnden Akteure an 4 Der CoC Datenschutz Prozess BearbeitenFur die Wirksamkeit des CoC Datenschutzes ist es wichtig diesen nicht als eine einmalige Aktion sondern als einen kontinuierlichen Prozess zu verstehen Es empfiehlt sich den CoC Datenschutz Prozess als CoC Lifecycle zu implementieren hierdurch kann die stetige Wirksamkeit und Weiterentwicklung gewahrleistet werden nbsp Prozess Zyklus zum CoC Datenschutz CoC LifecycleDer CoC Lifecycle gliedert sich in Phasen die Analysephase die Planungsphase die Umsetzungsphase die Effizienz und Nachhaltigkeitsprufungsphase die KorrekturphaseUmsetzung BearbeitenDie Umsetzung zur Einhaltung des Verhaltenskodex stellt fur die Unternehmen eine Herausforderung dar Es stehen verschiedene Ansatze zur Umsetzung zur Verfugung Teilweise werden die Auswirkungen des Beitritts zum Code of Conduct stark unterschatzt Die Herausforderungen an Prozesse und IT Systeme sind grosser als von vielen Unternehmen der Versicherungsbranche zunachst angenommen Zur Umsetzung sind die im Unternehmen vorhandenen Prozesse und Verfahren mit einzubeziehen was durchaus zu weiteren Aufwanden fuhren kann 5 Um eine grossere Vertrauensbasis zu erzielen kann man die Selbstverpflichtung mittels unabhangiger externer Audits untermauern Weblinks BearbeitenVerhaltensregeln fur den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft PDF 359 kB 11 Apr 2018 Fast 90 der GDV Mitgliedsunternehmen sind dem Verhaltenskodex beigetreten 38a BDSGEinzelnachweise Bearbeiten 38a BDSG a F gdv de 1 2 Vorlage Toter Link www gdv de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Siehe PDF Verhaltensregeln fur den Umgang mit personenbezogenen Daten auf Website des GDV Abgerufen am 15 Februar 2017 gdv de 1 2 Vorlage Toter Link www gdv de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Dezember 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Website des GDV Abgerufen am 15 Februar 2017 canacoon com Website der canacoon GmbH abgerufen am 7 Juli 2015 canacoon com Website der canacoon GmbH code of conduct datenschutz abgerufen am 7 Juli 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title CoC Datenschutz amp oldid 239921680