Christian Gottlob Voigt, genannt der Jüngere, ab Januar 1807 von Voigt (* 27. August 1774 in Allstedt; † 19. Mai 1813 in Weimar) war ein deutscher Verwaltungsjurist im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Leben Bearbeiten
Christian Gottlob Voigt war der Sohn des Dichters und hohen Verwaltungsjuristen Christian Gottlob (von) Voigt (dem Älteren, 1743‒1819) und seiner Ehefrau Johanna Victoria geb. Hufeland (1741–1815). Unter der Leitung seiner Eltern erhielt er in Weimar eine sorgfältige Erziehung und wurde u. a. von Johann Gottfried Herder unterrichtet. Ab 1789 studierte er in Jena Jura.
1796 trat er in den Dienst des Herzogtums; er wurde Regierungsassessor in der Landesregierung in Weimar. 1797 erhielt er in dieser Tätigkeit Stimmrecht; 1799 wurde er Regierungsrat.
Neben der Regierungstätigkeit wurde er zu mehreren diplomatischen Missionen hinzugezogen. Er war auch damit betraut, dem Erbprinzen Carl Friedrich die Rechtslehre nahezubringen; dafür verlieh ihm die Juristische Fakultät der Universität Jena am 26. Juli 1800 die Ehrendoktorwürde.
1802 wurde er zusätzlich als Geheimer Archivar unmittelbarer Untergebener seines Vaters. 1807 wurde er zusammen mit seinem Vater nobilitiert und rückte zum Geheimen Regierungsrat auf.
Voigt heiratete in erster Ehe Amalie Henriette Caroline Ludecus (1774‒1813); sie ließen sich 1809 scheiden. 1811 heiratete er Henriette Maria geb. Schmidt (Schwester des Schauspielers Heinrich Schmidt); sie war die Witwe seines Freundes, des Hofmedicus Wilhelm Christian Gottfried Herder (1774–1806), Johann Gottfried Herders ältestem Sohn, und brachte drei Töchter in die Ehe.
Im April 1813 wurde Voigt mit seinem Freund, dem Hofmarschall Freiherrn Spiegel von Peckelsheim, wegen einer militärischen Indiskretion auf Befehl des französischen Marschalls Michel Ney verhaftet und auf den Petersberg in Erfurt abgeführt. In dieser Stadt sollte er erschossen werden. Zwar wurden die beiden Inhaftierten auf Verwendung der Herzogin Luise vom Kaiser selbst wieder freigelassen, doch hatte die Angst vor seiner geplanten Hinrichtung Voigt so erschüttert, dass er im Mai einem Fieber erlag.
Literatur Bearbeiten
- Otto Jahn: Christian Gottlob v. Voigt. In: Goethes Briefe an Christian Gottlob von Voigt. Hrsg. Otto Jahn. Leipzig 1868, S. 1‒118; hier: S. 99‒104.
- Voigt, Christian Gottlob von. In: Brockhaus’ Conversations-Lexikon, 13. Auflage, 16. Band (1887), S. 314.
Nachweise Bearbeiten
- Sein Vater Chr. G. Voigt d. Ä. wurde am 30. Januar 1807 in den erblichen Adelsstand erhoben, so dass auch der Sohn von da an den Namenszusatz von trug.
- Todesanzeige und Beisetzungsbericht in Weimarisches Wochenblatt vom 21. und 25. Mai 1813, S. 151 und 155f..
- Eingeschrieben als „Christian Gottlob Voigt“ schon am 12. Januar 1789 (Matrikel der Universität Jena 1764‒1801, S. 99v).
- Hochfürstl. S. Weimar- und Eisenachscher Hof- und Addreß-Calender, auf das Jahr 1797, S. 20; sein Vater war Mitglied des Geheimen Consiliums und Leiter des Geheimen Archivs (S. 17).
- Hofkalender 1798 S. 20; 1799 S. 20.
- Jahn 1868, S. 100.
- Intelligenzblatt der Allgemeinen Literatur-Zeitung Nr. 119 vom 9. August 1800, Spalte 1024.
- Im selben Jahr erhielt er den Titel Comes Palatinus Caesareus (Hofpfalzgraf); der Hintergrund ist nicht bekannt.
- Hofkalender 1802, S. 17 und S. 20.
- Hofkalender 1808, S. 20.