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Chemikalien Registrierung bezeichnet die behordliche Registrierung von Chemikalien Jeder Hersteller oder Importeur der seine in den Geltungsbereich der REACH Verordnung fallenden Stoffe in Verkehr bringen will muss diese Stoffe registrieren Inhaltsverzeichnis 1 Die Registrierung gemass der EU Verordnung REACH 1 1 Geltungsbereich von REACH 1 2 Die Vorregistrierung 1 3 Die Registrierung 2 Anmeldung nach dem Chemikaliengesetz a F 3 Beispiele verschiedener Chemikalien Inventare 4 LiteraturDie Registrierung gemass der EU Verordnung REACH BearbeitenGeltungsbereich von REACH Bearbeiten Hersteller oder Importeure welche Stoffe als solche und oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in Europa in Verkehr bringen fallen in den Geltungsbereich von REACH Dabei wird beim Begriff Stoff zwischen Phase in Stoffe und Non Phase in Stoffe unterschieden siehe unten Hersteller Importeure sind naturliche oder juristische Personen mit Sitz in der Europaischen Gemeinschaft die in der Europaischen Gemeinschaft einen Stoff herstellen oder fur die Einfuhr verantwortlich sind Artikel 3 REACh VO Hersteller in Form einer naturlichen oder juristischen Person mit Sitz ausserhalb der Gemeinschaft die Stoffe Zubereitungen und oder Erzeugnisse in die Gemeinschaft einfuhren konnen im gegenseitigen Einverstandnis eine naturliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen fur Importeure erfullt Wird ein Alleinvertreter benannt informiert der Hersteller ausserhalb der Gemeinschaft die innerhalb der Gemeinschaft ansassigen Mitglieder seiner Lieferkette Artikel 8 REACh VO Phase in Stoffe sind Stoffe die in EINECS gelistet sind No longer Polymere Stoffe die in der EU hergestellt worden sind aber vom Hersteller Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH nicht in Verkehr gebracht wurden z B werksinterne Stoffe Entsprechende Nachweise uber die Zeit der Produktion und dass die Stoffe nicht an Dritte weitergegeben wurden mussen vorhanden sein Alle anderen Stoffe sind Non Phase in Stoffe Nicht in den Geltungsbereich von REACh fallen Polymere Abfall Nicht isolierte Zwischenprodukte Radioaktive Stoffe Stoffe im Transit Zolluberwachung Generell konnen Stoffe die bereits durch andere gesetzliche Vorschriften angemessen geregelt sind komplett siehe oben oder von Teilen der REACh Verordnung ausgenommen sein Die Vorregistrierung Bearbeiten Die Vorregistrierung war nur fur Phase in Stoffe siehe oben Geltungsbereich moglich und war nicht verpflichtend Hersteller und Importeure werden dennoch eine Vorregistrierung ihrer Phase in Stoffe durchfuhren da nach dem 1 Dezember 2008 der Grundsatz no data no market gilt Die Hersteller Importeure durfen dann ihre Phase in Stoffe nicht mehr in Verkehr bringen bis sie diese voll registriert haben und eine Registrierungsnummer besitzen Uberdies erhielten Hersteller Importeure durch eine Vorregistrierung zwei wesentliche Vorteile Zum einen erlangten sie je nach Jahresmenge eine Ubergangsfrist siehe Tabelle fur die volle Registrierung Zum anderen setzt die Teilnahme an einem SIEF die Vorregistrierung voraus Ubergangsfristen nach Artikel 23 REACh VO Mengenband Zeitraum ab Inkrafttreten Ablaufdatum displaystyle geq nbsp 1000 t a 3 5 Jahre 1 Dezember 2010CMR Stoffe displaystyle geq nbsp 1 t a 3 5 Jahre 1 Dezember 2010Umweltgefahrliche Stoffe displaystyle geq nbsp 100 t a 3 5 Jahre 1 Dezember 2010 displaystyle geq nbsp 100 t a 6 Jahre 1 Juni 2013 displaystyle geq nbsp 1 t a 11 Jahre 1 Juni 2018SIEF steht fur Substance Information Exchange Forum Es war der Sinn der Vorregistrierung dass die verschiedenen Hersteller oder Importeure identischer Stoffe zueinander finden Im SIEF sollen Daten zu Stoffinformationen ausgetauscht werden Die Vorregistrierung erfolgte elektronisch an die EChA European Chemicals Agency der europaischen Agentur fur chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki z B mit dem Programm IUCLID 5 und war kostenlos Folgende Daten die den Herstellern Importeuren schon vorliegen sollten mussten bei der Vorregistrierung angegeben werden Identifizierung des Stoffes Stoffname und z B EINECS und CAS Nummer Name und Anschrift des Herstellers Importeurs sowie die Namen von Kontaktpersonen Die vorgesehenen Fristen fur die Registrierung letztendlich also das Tonnageband Angabe ist nicht verbindlich Stoffnamen die fur Strukturanalogien von Bedeutung sein konnen Die Registrierung Bearbeiten Artikel 10 der REACh VO beschreibt allgemein die Informationen die zu Registrierungszwecken vorzulegen sind Fur alle Phase in Stoffe und Non Phase in Stoffe ab 1 t a muss ein technisches Dossier mittels IUCLID 5 eingereicht werden Neben der Identitat des Herstellers Importeurs und der Identitat des Stoffes muss das technische Dossier folgende Informationen enthalten Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes Informationen zu Herstellung und Verwendung en des Stoffes Leitlinien fur die sichere Verwendung des Stoffes Prufung von Sachverstandigen welche Informationen wurden von einem Sachverstandigen gepruft Antrag auf Vertraulichkeit bestimmter Informationen Informationen uber die Exposition Verwendungen Expositionswege Expositionshaufigkeit Datensatz nach den Anhangen VII Stoffmengen gt 1 t a VIII Stoffmengen gt 10 t a IX Stoffmengen 10 bis 100 t a X Stoffmengen 100 bis 1000 t a und XI Stoffmengen gt 1000 t a Einfache qualifizierte Studienzusammenfassung Die geforderten Datensatze nach den Anhangen VII bis X beinhalten neben den physikalischen und chemischen Eigenschaften auch Angaben zur Toxikologie und Okotoxizitat Bevor ein Registrant zur Erfullung der Informationsanforderungen fur die Registrierung einen Versuch durchfuhrt muss er innerhalb seines SIEF nachfragen ob eine einschlagige Studie zur Verfugung steht Wirbeltierstudien durfen nicht wiederholt werden Neue Versuche zur Datenerhebung sind nach der GLP Guten Labor Praxis durchzufuhren Unter bestimmten Voraussetzungen welche in Anhang XI beschrieben werden konnen Versuche begrundet ausgelassen werden Dafur mussen entsprechende Waiving Methoden z B Daten von Stoffen der gleichen Stoffgruppe oder Daten aus bereits vorhandenen Prufungen die nicht nach der GLP durchgefuhrt wurden die geforderten Informationen liefern REACh unterscheidet zwischen zwei Arten von Studienzusammenfassungen Die einfache Studienzusammenfassung fur Stoffmengen gt 1 t a enthalt die Informationen der jeweiligen Anhange VII bis X mit Beschreibungen zum Ziel Methode Ergebnis und Schlussfolgerung einer Studie Mit der einfachen Studienzusammenfassung soll die Relevanz einer Studie bewertet werden konnen Ab einer Stoffmenge von gt 10 t a muss zusatzlich eine qualifizierte Studienzusammenfassung erstellt werden Diese soll eine unabhangige Bewertung der Studie ermoglichen Nach Artikel 10 b ist fur Stoffmengen ab 10 t a ein so genannter Stoffsicherheitsbericht CSR fur Chemical Safety Report erforderlich Kernstuck des Stoffsicherheitsberichtes ist die Beschreibung der Exposition eines Stoffes und dessen Wirkung auf Mensch und Umwelt Aus den Beurteilungen der Exposition und der Wirkung ergibt sich ein Risiko welches ebenfalls fur gefahrliche Stoffe zu beschreiben ist Der Stoffsicherheitsbericht setzt eine Kommunikation innerhalb der Lieferkette voraus Das Know how zur Exposition eines Stoffes geht hauptsachlich aus dessen Verwendung hervor und liegt naturgemass mehr beim nachgeschalteten Anwender Das Know how zur Wirkung eines Stoffes und der Risikomanagementmassnahmen liegt primar beim Hersteller oder Importeur Anhang I der REACh Verordnung beschreibt die Form und den Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes Demnach umfasst die Stoffsicherheitsbeurteilung folgende Schritte Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen mit Ableitung eines DNEL Wertes Derived No Effect Level Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch chemische Eigenschaften Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Umwelt mit Ableitung von PNEC Werten Predicted No Effect Concentration fur die Kompartimente Wasser Boden Luft sowie fur die Nahrungskette und die mikrobiologische Aktivitat in Klaranlagen Ermittlung der PBT persistent bioakkumulierend toxisch und vPvB sehr persistent sehr bioakkumulierend Eigenschaften Expositionsbeurteilung mit Entwicklung eines oder mehrerer Expositionsszenario en oder gegebenenfalls Entwicklung einschlagiger Verwendungs und Expositionskategorien Risikobeschreibung nbsp Teile dieses Artikels scheinen seit 2015 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Nur wenn der Hersteller oder Importeur aufgrund der Schritte 1 bis 4 folgert dass der Stoff oder die Zubereitung als gefahrlich gemass der Richtlinie 67 548 EWG oder als PBT oder vPvB einzustufen ist umfasst die Stoffsicherheitsbeurteilung auch die Schritte 5 und 6 Ist der Stoff nicht gefahrlich und nicht als PBT oder vPvB zu beurteilen sind eine Expositionsbewertung und Risikobeurteilung also nicht erforderlich Das Ergebnis der Stoffsicherheitsbeurteilung ist im Stoffsicherheitsbericht zu dokumentieren Ein Expositionsszenario beschreibt alle Bedingungen z B bei der Herstellung Verarbeitung Verwendung und Entsorgung uber das gesamte Leben des Stoffes Im Expositionsszenario sind weiterhin Massnahmen zur Beherrschung der Exposition von Mensch und Umwelt beschrieben Diese Verwendungsbedingungen und Massnahmen zur Expositionsbeherrschung sind im umfassenden Sinne Risikomanagementmassnahmen Eine Verwendungs und Expositionskategorie ist ein Expositionsszenario das ein breites Spektrum von Verfahren und Verwendungen abdeckt Anmeldung nach dem Chemikaliengesetz a F BearbeitenDas bundesdeutsche Chemikaliengesetz hatte unter anderem die Melde Pruf und ggf die Kennzeichnungspflichten und damit die Chemikalien Registrierung bei neuen Stoffen geregelt Diese in diesem Abschnitt genannten Regelungen sind mittlerweile durch die der REACH Verordnung abgelost worden Neue Stoffe waren alle Stoffe die nicht im Europaischen Altstoffverzeichnis EINECS registriert waren Neue Stoffe wurden im ELINCS Verzeichnis registriert Nicht alle neuen Stoffe unterlagen der Anmeldeverpflichtung Ausnahmen sind fur Polymere fur Stoffe in der wissenschaftlichen Forschung fur Stoffe in der verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung und bei Mengen unter 10 kg jahrlich moglich Das Chemikaliengesetz sah in abgestufter Form Anmeldungen fur jeden neuen Stoff vor der in Mengen 10 kg pro Jahr und mehr vermarktet wurde Abstufungen 10 kg bis lt 100 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr 100 kg bis lt 1 000 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr oder 500 kg insgesamt in Verkehr gebrachte Menge 1 000 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr oder 5 000 kg insgesamt in Verkehr gebrachte Menge 10 000 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr oder 50 000 kg insgesamt in Verkehr gebrachte Menge 100 000 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr oder 500 000 kg insgesamt in Verkehr gebrachte Menge 1 000 000 kg in Verkehr gebrachte Menge pro Jahr oder 5 000 000 kg insgesamt in Verkehr gebrachte Menge Entsprechend dieser Abstufung mussten die im Chemikaliengesetz festgeschriebenen Meldearten und fristen eingehalten werden Einige Lander haben ebenfalls besondere Chemikalien Inventare ist ein Stoff enthalten so darf dieser Stoff in Verkehr gebracht werden ist der Stoff nicht enthalten so muss er uber ein Anmeldeverfahren Registrierung in das jeweilige Inventar aufgenommen bzw darf sonst nicht verwendet werden Beispiele verschiedener Chemikalien Inventare BearbeitenREACH EU AICS Australian Inventory of Chemical Substances DSL Canadian Domestic Substances List NDSL Canadian Non Domestic Substances List KECL Korean Existing Chemicals List ENCS MITI Inventar Japanese Existing and New Chemical Substances siehe Chemikalienrecht Japan PICCS Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances TSCA Toxic Substances Control Act seit 1976 IECSC Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China NECI National Existing Chemical Inventory in Taiwan NZIoC New Zealand Inventory of Chemicals Giftliste Schweizer Giftlisten 1 3 bis 2005 Literatur BearbeitenChristian Calliess Martina Lais REACH revisited Der Verordnungsvorschlag zur Reform des Chemikalienrechts als Beispiel einer neuen europaischen Vorsorgestrategie In Natur und Recht 27 5 S 290 299 2005 ISSN 0172 1631 Henning Friege REACH Registration Evaluation and Authorisation of Chemicals Informationsniveau uber die Eigenschaften von Chemikalien umstritten In Umweltwissenschaften und Schadstoff Forschung 17 3 S 184 2005 ISSN 0934 3504 Lothar Knopp REACH contra Bessere Rechtsetzung und Harmonisierung In Umwelt und Planungsrecht 25 11 12 S 415 418 2005 ISSN 0721 7390 Uwe Lahl Katrin Anne Hawxwell REACH The New European Chemicals Law In Environmental Science amp Technology S 7115 7121 2006 doi 10 1021 es062984j Steffi Richter Dietline Grossmann Caroline Hoffmann Hrsg REACH fur Anwender Broschure 34 Seiten Umweltbundesamt Dessau P Brandhofer K Heitmann REACH Die neue Herausforderung fur Ihr Unternehmen Ecomed Verlag ISBN 978 3 609 65104 0 M Au R Ruhl REACH Verordnung Berlin ISBN 978 3 503 10332 4 Boberski Cornelia Hrsg Forum Verlag REACH Handbuch Merching 2007 ISBN 978 3 86586 126 9 Karsten Aldenhovel REACh erklart Norderstedt 2007 ISBN 978 3 8334 9991 3 Fluck Fischer von Hahn REACH Stoffrecht Berlin 2007 ISBN 978 3 939804 27 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Chemikalien Registrierung amp oldid 222592350