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Der Bundeskommunikationssenat BKS war von 2001 bis 2013 die oberste Rundfunkbehorde Osterreichs mit Sitz in Wien Der Bundeskommunikationssenat fungierte von 2001 bis 2010 einerseits als Rechtsmittelbehorde gegen Entscheidungen der Kommunikationsbehorde Austria KommAustria in Regulierungsangelegenheiten des privaten Rundfunks und andererseits als erst und letztinstanzliche Rechtsaufsichtsbehorde uber den Osterreichischen Rundfunk Mit Ubergang aller erstinstanzlichen Zustandigkeiten auf die KommAustria im Oktober 2010 war er bis zum 31 Dezember 2013 deren Berufungsbehorde Im Zuge der Einfuhrung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 1 wurde der Bundeskommunikationssenat mit Wirkung zum 31 Dezember 2013 aufgelost Seitdem fungiert das Bundesverwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der KommAustria Grundlage der Tatigkeit des Bundeskommunikationssenates waren einerseits das KommAustria Gesetz aus dem Jahr 2001 grundlegend novelliert im Jahr 2010 zum anderen die einschlagigen materiellrechtlichen Bestimmungen des ORF Gesetzes des Audiovisuelle Mediendienste Gesetzes des Privatradiogesetzes und des Fernseh Exklusivrechtegesetzes Der Bundeskommunikationssenat war eine Kollegialbehorde mit richterlichem Einschlag und bestand aus funf nebenberuflichen Mitgliedern und ebenso vielen Ersatzmitgliedern Drei Mitglieder gehorten dem Richterstand an Als administrative Geschaftsstelle fungierte eine Abteilung des Bundeskanzleramts Gegen Entscheidungen des Bundeskommunikationssenates stand die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof offen Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I Nr 51 2012 Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeskommunikationssenat amp oldid 157540895