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Die Brandenburgische Rettungsmedaille wurde vom Prasidenten des Landtags Brandenburg am 14 Februar 2003 gestiftet Sie gilt seither als staatliche Anerkennung von Rettungstaten auf dem Landesgebiet von Brandenburg 1 Die Brandenburgische Rettungsmedaille mit Bandschnalle grafische Darstellung Inhaltsverzeichnis 1 Verleihungsvoraussetzungen 2 Verleihungsausschluss 3 Verleihungspraxis 4 Rucknahme und Entzug der Auszeichnung 5 Postume Verleihung 6 Nachtragliche Anerkennungen 7 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise 8 Sonstiges 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseVerleihungsvoraussetzungen BearbeitenDie Rettungsmedaille kann nur Personen verliehen werden die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben oder von der Allgemeinheit eine drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben und dabei ein besonderes Mass an Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben 2 Im Ubrigen muss die zu ehrende Person auch der staatliche Anerkennung wurdig sein 3 In den Fallen in denen eine Rettungstat oder ein Rettungsversuch zwar mit mutigem und opferbereitem Einsatz erfolgte die Verleihungsvoraussetzungen fur die Rettungsmedaille aber nicht vorliegen bzw die Rettungstat ohne Erfolg geblieben ist so kann statt der Rettungsmedaille eine offentliche Belobigung ausgesprochen werden bei einem herausragenden Einsatz kann auch eine Rettungsmedaille verliehen werden 4 Eine staatliche Anerkennung kann fur Rettungstaten im Land Brandenburg unabhangig vom Wohnsitz des Retters und fur Rettungstaten ausserhalb des Landes Brandenburg wenn der Retter oder der Gerettete seinen Wohnsitz im Land Brandenburg hat ausgesprochen werden 5 Neben diesen beiden staatlichen Auszeichnungen kann bei entsprechend zur Verfugung stehenden Haushaltsmitteln auch eine Geldbelohnung gewahrt werden Sie kommt dann in Betracht wenn der Retter wirtschaftlich bedurftig ist Sie kann auch gewahrt werden als Ausgleich fur erhebliche freiwillige oder zwangslaufige Aufwendungen des Retters die in ursachlichem Zusammenhang mit der Rettungstat oder fur infolge der Rettungstat erlittene erhebliche Sachschaden stehen 6 Im Ubrigen erhalten Jugendliche unter 18 Jahren neben der staatlichen Auszeichnung eine Armbanduhr mit Widmung als Sachgeschenk Verleihungsausschluss BearbeitenDie Rettungsmedaille kann nicht an Personen verliehen werden denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist oder denen es dienstlich oder beruflich obliegt der Allgemeinheit drohende Gefahren abzuwenden Sie konnen die staatlichen Anerkennungen nur gewahrt bekommen wenn sie bei der zugrundeliegenden Rettungstat die ihnen obliegenden Dienst oder Arbeitspflichten erheblich uberschritten haben 7 Verleihungspraxis BearbeitenUber die Verleihung der Rettungsmedaille die Erteilung einer offentlichen Belobigung die Gewahrung einer Geldbelohnung oder eines Ausgleichs fur Aufwendungen und Sachschaden und die Gewahrung eines Sachgeschenkes an Jugendliche entscheidet stets der Minister des Innern Er handigt auch diese Ehrungen personlich aus wobei er diese Verleihungsberechtigung auch auf anderen Personen ubertragen kann Mit Einverstandnis des Retters wird die Verleihung im Amtsblatt fur das Land Brandenburg bekannt gemacht Uber die Auszeichnung mit einer Geldbelohnung und deren Hohe darf weder dem Geretteten noch Dritten Kenntnis gegeben werden 8 Rucknahme und Entzug der Auszeichnung BearbeitenErweist sich der Inhaber der Rettungsmedaille durch sein spateres Verhalten insbesondere durch eine entehrende Straftat der Auszeichnung unwurdig oder wird ein solches Verhalten nachtraglich bekannt so kann ihm die Befugnis zum Tragen der Rettungsmedaille entzogen werden Er ist vor der Entziehung zu horen 9 Postume Verleihung BearbeitenHat der Retter in ursachlichem Zusammenhang mit der Rettungstat sein Leben verloren kann ihm die Rettungsmedaille nach seinem Tode verliehen werden Rettungsmedaille und Verleihungsurkunde werden in diesem Fall den Hinterbliebenen ausgehandigt 10 Nachtragliche Anerkennungen BearbeitenRettungstaten auf dem Landesgebiet von Brandenburg die bis zum Inkrafttreten des Rettungsgesetzes bereits durch eine staatliche Ehrung Anerkennung gefunden haben konnen nachtraglich nach diesem Gesetz durch Verleihung der Rettungsmedaille bestatigt werden 11 Aussehen Beschaffenheit und Trageweise BearbeitenDie aus Silber bestehende Rettungsmedaille hat einen Durchmesser von 33 mm und zeigt auf ihrer Vorderseite mittig das erhaben gepragte Landeswappen von Brandenburg Darunter ist halbkreisformig in Grossbuchstaben BRANDENBURG zu lesen Die Ruckseite zeigt mittig gepragt die Aufschrift FUR RETTUNG AUS GEFAHR Getragen wird die Rettungsmedaille an einem rot weiss roten Bande welches 25 mm breit ist auf der linken oberen Brustseite Zu der Rettungsmedaille gehort eine Miniatur die 11 mm gross ist und auf einer rot weiss rotem Bandschnalle von 25 mm Breite und 15 mm Hohe ebenfalls auf der linken oberen Brustseite getragen werden kann Die Rettungsmedaille sowie die Verleihungsurkunde gehen mit Aushandigung in das Eigentum des Beliehenen uber Eine Ruckgabepflicht der Hinterbliebenen besteht nicht 12 Sonstiges BearbeitenVor der offiziellen Stiftung der Brandenburgischen Rettungsmedaille wurden Retter nur mit einer Urkunde einem Dankschreiben sowie einem Sachgeschenk gewurdigt Die Brandenburgische Rettungsmedaille kann auch an Retter verliehen werden wenn die Rettungstat fehlgeschlagen ist Statt der historischen Farben orange weiss der Rettungsmedaillen anderer Bundeslander wird die Medaille am Band in den traditionellen Landesfarben rot weiss getragen Uberreicht wird die Medaille in einer roten Schatulle auf deren Vorderseite das brandenburgische Staatswappen in Gold aufgelegt ist Siehe auch BearbeitenRettungsmedaillen der Lander der Bundesrepublik DeutschlandWeblinks BearbeitenStiftungsverordnung PDF 131 kB Stiftungserlass Bilder der RettungsmedailleEinzelnachweise Bearbeiten Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 1 Absatz 1 Satz 1 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 1 Absatz 2 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 6 Absatz 1 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 3 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 5 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 1 Absatz 4 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 7 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 4 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 6 Absatz 2 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 3 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 8 Rettungsmedaillengesetz vom 13 Februar 2003 Gesetz und Verordnungsblatt fur das Land Brandenburg Teil I Nr 2 vom 18 Februar 2003 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Brandenburgische Rettungsmedaille amp oldid 210779251