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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Nach der heute in Deutschland herrschenden Reprasentationstheorie 1 ist Bote lateinisch nuntius im rechtlichen Sinne wer eine Willenserklarung seines Auftraggebers an den Erklarungsempfanger weiterleitet Erklarungsbote oder wer eine Willenserklarung fur einen anderen in Empfang nimmt und an ihn weiterleitet ohne passiver Vertreter zu sein Empfangsbote Inhaltsverzeichnis 1 Wesen des Boten 1 1 Anforderungen 1 2 Beispiele 2 Abgrenzung zur Stellvertretung 3 Zweifelsfall Bote oder Vertreter 4 EinzelnachweiseWesen des Boten BearbeitenAnforderungen Bearbeiten An den Boten sind keinerlei Anforderungen gestellt Insbesondere bedarf es nicht der vollen Geschaftsfahigkeit da der Bote reiner Ubermittler ist und keine eigene Willenserklarung abgibt Hier gilt der Merkspruch Ist das Kindlein noch so klein kann es doch schon Bote sein Beispiele Bearbeiten Erklarungsbote ist beispielsweise ein funfjahriges Kind das von seinem Vater zum Nachbarn geschickt wird um dort ein Bestatigungsschreiben zum Kauf einer Waschmaschine abzugeben die der Nachbar dem Vater angeboten hatte Hier uberbringt das Kind eine verkorperte Willenserklarung des Vaters die Annahme eines Kaufvertrages und gibt keine eigene Willenserklarung ab Es ist mithin irrelevant dass das Kind geschaftsunfahig nach 104 Nr 1 BGB ist Empfangsbote ist z B ein im Haushalt lebendes Kind das einen Brief an den Vater vom Postangestellten ausgehandigt bekommt Abgrenzung zur Stellvertretung BearbeitenDer Bote muss von der Stellvertretung dahingehend abgegrenzt werden dass der Vertreter eine eigene Willenserklarung anstelle des Vertretenen abgibt vgl 164 I BGB Da der Vertreter eine eigene Willenserklarung abgibt darf er nicht geschaftsunfahig sein denn nach 104 105 I 131 I BGB ist die Willenserklarung eines Geschaftsunfahigen stets nichtig Dies trifft aber auf den Boten nicht zu da dieser wie beschrieben nur eine Willenserklarung seines Auftraggebers uberbringt Zweifelsfall Bote oder Vertreter BearbeitenOb eine Mittelsperson eine eigene Willenserklarung etwa im Rahmen einer Stellvertretung oder eine fremde Willenserklarung abgegeben hat ist nach der wohl h M durch Auslegung 133 157 BGB aus der Sicht des Erklarungsempfangers vorzunehmen 2 Dabei ist es grundsatzlich unerheblich was zwischen dem Erklarenden und der Mittelsperson im Innenverhaltnis abgesprochen wurde Es kommt nur darauf an was der Erklarungsempfanger anhand des Verhaltens der Mittelsperson verstehen durfte Einzelnachweise Bearbeiten Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch Band 1 6 Auflage 2012 Schramm Vor 164 Rn 67 Mock in JuS 2008 309 310 BGHZ 12 327 334 36 30 33 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bote Recht amp oldid 233691489