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Der Bezirksrat wurde in den badischen Bezirksamtern laut dem Gesetz uber die Organisation der inneren Verwaltung vom 5 Oktober 1863 Regierungsblatt Nr 399 1863 geschaffen Den 59 Bezirksamtern wurde je ein Bezirksrat beigeordnet der je nach Einwohnerzahl aus sechs bis neun ehrenamtlichen Mitgliedern bestand Er wirkte unter dem Vorsitz eines Oberamtmannes dem Leiter des jeweiligen Bezirksamtes an bestimmten staatlichen Aufgaben mit Die Bezirksrate wurden vom Ministerium des Innern aus einer Vorschlagsliste der Kreisversammlung es musste eine Liste mit der dreifachen Anzahl von Personen eingereicht werden ausgewahlt Die Bezirksrate wurden fur vier Jahre ernannt Literatur BearbeitenMeyers Konversations Lexikon 5 Auflage 2 Band Leipzig und Wien 1893 S 960 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bezirksrat Baden amp oldid 230419789