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Bestechlichkeit und Bestechung im geschaftlichen Verkehr ist in Deutschland eine nach 299 ff StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat in besonders schweren Fallen mit bis zu zehn Jahren Diese Wirtschaftskorruption ist zu unterscheiden von der sogenannten Amtstragerkorruption deren Strafbarkeit in 331 ff StGB Vorteilsannahme Bestechlichkeit Vorteilsgewahrung Bestechung geregelt ist Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 1 1 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschaftlichen Verkehr 1 2 301 Strafantrag 2 Entstehung 3 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenSeit der Veranderung durch das Gesetz zur Bekampfung der Korruption vom 20 November 2015 Inkrafttreten 26 November 2015 lautet der Tatbestand wie folgt 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschaftlichen Verkehr Bearbeiten 1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft wer im geschaftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens einen Vorteil fur sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafur fordert sich versprechen lasst oder annimmt dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inlandischen oder auslandischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge oder ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil fur sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafur fordert sich versprechen lasst oder annimmt dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenuber dem Unternehmen verletze 2 Ebenso wird bestraft wer im geschaftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens einen Vorteil fur diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafur anbietet verspricht oder gewahrt dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inlandischen oder auslandischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge oder ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil fur diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafur anbietet verspricht oder gewahrt dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenuber dem Unternehmen verletze Die Vorschrift schutzt vorrangig das Allgemeininteresse an lauteren also fairen Wettbewerbsbedingungen und sichert vor unlauteren Einflussnahmen in den Wettbewerb die geeignet sind sachfremde Marktentscheidungen zu begunstigen Daneben sind die Vermogensinteressen des Geschaftsherrn geschutzt und ferner die Vermogensinteressen der Mitbewerber 1 Tater kann nur sein wer zum Zeitpunkt der Tathandlung als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens handelt Wegen des in Abs 1 enthaltenen Strafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe handelt es sich gemass 12 Abs 2 StGB um ein Vergehen Dies gilt auch fur die in 300 StGB genannte besonders schweren Falle die mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu funf Jahren bestraft werden Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor wenn die Tat sich auf einen Vorteil grossen Ausmasses bezieht oder der Tater gewerbsmassig handelt oder als Mitglied einer Bande die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat Es handelt sich um ein Antragsdelikt wie sich aus 301 StGB ergibt 301 Strafantrag Bearbeiten 1 Die Bestechlichkeit und Bestechung im geschaftlichen Verkehr nach 299 wird nur auf Antrag verfolgt es sei denn dass die Strafverfolgungsbehorde wegen des besonderen offentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen fur geboten halt 2 Das Recht den Strafantrag nach Absatz 1 zu stellen haben in den Fallen des 299 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 neben dem Verletzten auch die in 8 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbande und Kammern Entstehung Bearbeiten 299 StGB dient der Umsetzung insbesondere Europaischer Rechtsakte die bei der Auslegung der Vorschrift zu berucksichtigen sind Zu nennen ist die Gemeinsame Massnahme der EU betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22 Dezember 1998 ABl EG L 358 vom 31 Dezember 1998 S 2 in Folge derer 299 auf den auslandischen Wettbewerb erweitert wurde 2 Einzelnachweise Bearbeiten Schonke Schroder Eisele StGB Kommentar 30 Auflage 2019 299 StGB Rn 3 ISBN 978 3 406 70383 6 Schonke Schroder Eisele StGB Kommentar 30 Auflage 2019 299 StGB Rn 2 ISBN 978 3 406 70383 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bestechlichkeit und Bestechung im geschaftlichen Verkehr amp oldid 222566350