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Die grundsatzlichen Regelungen zum Besitz sind im schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB ahnlich dem Besitz wie er sich im deutschen BGB findet Nach einem Teil der schweizerischen Lehre zum ZGB wird der Besitzwille jedoch nicht gefordert Besitz sei ein rein faktisches Verhaltnis dessen Vorliegen jeweils von der entsprechend vorhandenen Verkehrsanschauung abhange Es wird teilweise unter anderem davon ausgegangen dass die tatsachliche Gewalt den Willen bereits enthalte und der Besitzwille kein eigenes Element des Besitzes sei 1 Einzelnachweise Bearbeiten vgl dazu fur viele Peter Tuor Das schweizerische Zivilgesetzbuch 432 ff der aber auch darauf verweist dass noch Eugen Huber diesbezuglich eine etwas andere Sichtweise vertreten hat Literatur BearbeitenPeter Tuor Das schweizerische Zivilgesetzbuch 8 Auflage Schulthess Verlag Zurich 1973 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitz Schweiz amp oldid 196584426