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Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Guterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU Recht Richtlinie 2003 59 EG 1 Hierdurch soll eine Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr durch die Vermittlung tatigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse bei Kraftfahrern bewirkt werden BasisdatenTitel Gesetz uber die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge fur den Guter oder PersonenkraftverkehrKurztitel BerufskraftfahrerqualifikationsgesetzFruherer Titel Gesetz uber die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge fur den Guterkraft oder PersonenverkehrAbkurzung BKrFQGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StrassenverkehrsrechtFundstellennachweis 9231 15Ursprungliche Fassung vom 14 August 2006Inkrafttreten am 1 Oktober 2006Letzte Neufassung vom 26 November 2020 BGBl I S 2575 Inkrafttreten derNeufassung am uberw 2 Dezember 2020Letzte Anderung durch Art 2 G vom 16 August 2023 BGBl I Nr 218 vom 18 August 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 19 August 2023 Art 4 G vom 16 August 2023 GESTA J026Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Qualifizierung ist zudem erforderlich fur Berufskraftfahrer die Fahrzeuge im gewerblichen Bereich fuhren fur die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 C1E C CE D1 D1E D oder DE notwendig ist Inhaltsverzeichnis 1 Grundqualifikation 2 Weiterbildung 3 Ausnahmen 4 Ahndung 5 Weblinks 6 Einzelnachweise und QuellenGrundqualifikation BearbeitenDie Grundqualifikation kann erworben werden durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw Fachkraft im Fahrbetrieb 4 Abs 1 Nr 2 BKrFQG Bestehen einer Prufung zur Grundqualifikation 4 Abs 1 Nr 1 BKrFQG die beschleunigte Grundqualifikation 4 Abs 2 BKrFQGDie Schulungen fur die beschleunigte Grundqualifikation enthalten ublicherweise folgende Inhalte 2 Sicherheitsregeln fur rationelles Fahren Verbrauchsoptimiertes Fahren Sicherheitsausstattung Ladungssicherung Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Guterkraftverkehrs Risiken des Strassenverkehrs und Arbeitsunfalle Gesund am Arbeitsplatz Ergonomie Richtig reagieren in Notfallen Imagewirksames Verhalten Marktkenntnis Praktisches FahrenDie Kenntnisse werden durch eine Prufung die theoretische Prufung dauert max 240 Minuten der praktische Prufungsteil dauert 30 Minuten nachgewiesen und durch eine Urkunde bestatigt Bescheinigung uber die Grundqualifikation und Weiterbildung fur die Fahrerinnen und Fahrer im Personenverkehr nach Artikel 10 Abs 3 Buchstabe b dritter Spiegelstrich der Richtlinie 2003 59 EG vom 15 Juli 2003 Ferner erfolgt auf Antrag ein Eintrag mit der Schlusselzahl 95 in der Fahrerlaubnis sowie im Fahrerlaubnisregister Nur anerkannte Ausbildungsstatten durfen ausbilden und prufen 6 BKrFQV ausser wenn die IHK pruft Die Qualifizierung ist alle funf Jahre zu wiederholen Auffrischungsschulung 5 BKrFQG Weiterbildung BearbeitenSeit dem 1 Oktober 2006 mussen Fahrerinnen und Fahrer die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1 C1E C CE vor dem 10 September 2009 Besitzstand erhalten haben spatestens ab dem 10 September 2014 an einer 35 stundigen Weiterbildung teilgenommen haben Fur die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind Davon wahlt der Kraftfahrer die Kraftfahrerin funf Weiterbildungseinheiten aus Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Sozial Vorschriften fur den Guterverkehr und Anwendung der Vorschriften Gesundheit Verkehrs und Umweltsicherheit Dienstleistung Logistik Schaltstelle Fahrer Imagetrager Dienstleister Profi Anwendung der Vorschriften Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der SicherheitsregelnBeispiel 3 Kenntnisbereich 1 Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln Wirtschaftliches Fahren Fahrsicherheitstraining Ladungssicherung Kosten senken durch SchadenspraventionKenntnisbereich 2 Anwendung der Vorschriften Sozialvorschriften Vorschriften fur den GuterkraftverkehrKenntnisbereich 3 Gesundheit Verkehrs und Umweltsicherheit Dienstleistungen Logistik Arbeits und Gesundheitsschutz Der Kraftfahrer als Imagetrager Vorschriften fur den Guterkraftverkehr Ausnahmen BearbeitenKeine Grundqualifikation und Weiterbildung benotigen zum Beispiel Fahrer die nicht gewerblich fahren z B Privat Fahrten Fahrten fur gemeinnutzige Vereine 1 Abs 2 Nr 7 BKrFQG als Handwerker Material oder Ausrustung befordern das sie zur Berufsausubung verwenden 1 Abs 2 Nr 5 BKrFQG selbstfahrende Arbeitsmaschinen fuhren 4 von der Bundeswehr der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten der NATO den Polizeien des Bundes und der Lander der Bundeszollverwaltung sowie dem Zivil und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen 1 Absatz 2 Ziff 2 BKrFQG 5 Ahndung BearbeitenDas Bundesamt fur Logistik und Mobilitat ist zustandige Verwaltungsbehorde fur die Ahndung von Verstossen 9 Absatz 4 BKrQFG Das Bussgeld betragt bis zu 20 000 Euro Weblinks BearbeitenText der Verordnung zur Durchfuhrung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung BKrFQV BAG Hinweis zum BKrQFG PDF 751 kB BAG Info zur BKF WeiterbildungEinzelnachweise und Quellen Bearbeiten Richtlinie 2003 59 EG PDF Hinweis zur beschleunigten Grundqualifikation von der TUV Akademie Information vom BGL fur Kenntnisbereiche und Schulungen nach dem BKrFQG Text vom BKrFQG Memento des Originals vom 29 April 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www brennecke pro Ausnahmen vom BKrFQGBitte 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