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Beiordnung bezeichnet im deutschen Prozessrecht die Bestellung eines Rechtsanwalts als Verteidiger oder Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren Rechtsanwalte konnen in verschiedenen Zusammenhangen einer Partei beigeordnet werden Inhaltsverzeichnis 1 Pflichtverteidiger 2 Zivilprozess 3 Prozess und Verfahrenskostenhilfe 4 EinzelnachweisePflichtverteidiger BearbeitenIm Strafprozess wird demjenigen Beschuldigten der keinen Wahlverteidiger hat ein Pflichtverteidiger bestellt wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt Zivilprozess BearbeitenIm Zivilprozess kann soweit fur das jeweilige Verfahren Anwaltszwang besteht die Partei aber keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet ein Notanwalt verpflichtet werden Prozess und Verfahrenskostenhilfe BearbeitenWird einer Partei fur ein gerichtliches Verfahren Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt kann ihr sofern dies zur Wahrnehmung der Rechte der Partei erforderlich ist ein Rechtsanwalt beigeordnet werden 1 Der beigeordnete Anwalt kann die fur seine Tatigkeit anfallenden Gebuhren gegenuber der Staatskasse geltend machen Bei den von der Staatskasse gezahlten Gebuhren handelt es sich um einen Teil der Verfahrenskosten so dass in der Regel in der das Verfahren abschliessenden Entscheidung auch daruber befunden werden muss wer die Kosten des Verfahrens und mithin auch die Gebuhren des Rechtsanwalts tragt Einzelnachweise Bearbeiten DeJure Zivilprozess 121 Beiordnung eines Rechtsanwalts Gesetzesstand 1 April 2016 Abgerufen am 13 April 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beiordnung Recht amp oldid 232533217