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Der Behandlungsfall ist in Deutschland eine gebuhrenrechtliche Definition des Behandlungszeitraums eines Patienten die sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung von der Definition im Bereich der Privatabrechnung unterscheidet In beiden Gebuhrenordnungen hangt die Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen von diesen Definitionen ab wenn der Leistungstext eine entsprechende Abrechnungsbestimmung enthalt Inhaltsverzeichnis 1 Behandlungsfall bei Kassenpatienten 1 1 Krankheitsfall 1 2 Betriebsstattenfall 1 3 Arztfall 2 Behandlungsfall im privatarztlichen Bereich 2 1 Definition des Begriffs Behandlungsfall 2 1 1 Berechnung der Monatsfrist 3 EinzelnachweiseBehandlungsfall bei Kassenpatienten BearbeitenEin Behandlungsfall ist gemass 21 Abs 1 Bundesmantelvertrag Arzte BMV A definiert als die Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arzt oder Psychotherapiepraxis in einem Kalendervierteljahr Quartal zulasten derselben Krankenkasse 1 Eine analoge Bestimmung findet sich im Bundesmantelvertrag Zahnarzte BMV Z 2 beziehungsweise im Ersatzkassenvertrag Zahnarzte EKV Z was die Abrechnung nach dem Bewertungsmassstab zahnarztlicher Leistungen BEMA betrifft Ferner heisst es Ein einheitlicher Behandlungsfall liegt auch dann vor wenn sich aus der zuerst behandelten Krankheit eine andere Krankheit entwickelt oder wahrend der Behandlung hinzutritt oder wenn der Versicherte nachdem er eine Zeitlang einer Behandlung nicht bedurfte innerhalb desselben Kalendervierteljahres wegen derselben oder einer anderen Krankheit in derselben Arztpraxis behandelt wird Im seltenen Fall eines Wechsels der Krankenkasse wahrend eines Behandlungsfalls wird im neuen Versicherungsverhaltnis ein neuer Behandlungsfall begrundet Dies gilt nicht bei einer Fusion zweier Krankenkassen 3 Krankheitsfall Bearbeiten Der Krankheitsfall gemass Einheitlichem Bewertungsmassstab EBM ist nicht identisch mit dem Krankheitsfall der bei der Abrechnung im Krankenhaus als Diagnosebezogene Fallgruppe Diagnosis Related Groups DRG verwendet wird Dabei werden erbrachte Leistungen als homogen betrachtet und mit einer einheitlichen Pauschale abgegolten Die Liegedauer hat keinen Einfluss auf die Pauschale Der Krankheitsfall umfasst die Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Jahres 4 Betriebsstattenfall Bearbeiten Zu unterscheiden ist gebuhrenrechtlich der Betriebsstattenfall der die Behandlung desselben Versicherten in einem Kalendervierteljahr durch einen oder mehrere Arzte derselben Neben Betriebsstatte zu Lasten derselben Krankenkasse umfasst unabhangig vom behandelnden Arzt 21 Abs 1a BMV A bzw in 25 Abs 1a EKV 1 Arztfall Bearbeiten Der Arztfall umfasst die Behandlung desselben Versicherten durch denselben an der vertragsarztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt in einem Kalendervierteljahr zulasten derselben Krankenkasse unabhangig von der Betriebs oder Nebenbetriebsstatte 21 Abs 1b BMV A bzw in 25 Abs 1b EKV 1 Behandlungsfall im privatarztlichen Bereich BearbeitenDefinition des Begriffs Behandlungsfall Bearbeiten Der Behandlungsfall ist in den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der Gebuhrenordnung fur Arzte GOA definiert Als Behandlungsfall gilt fur die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes Die Abgrenzung zu einer neuen Erkrankung ist vielfach schwierig insbesondere bei der Beurteilung ob es sich um eine Komplikation des bestehenden Krankheitsfalles oder eine neu hinzugetretene Erkrankung handelt 5 Die Einschrankung der Beratungs und Untersuchungsleistungen wird in den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt B der GOA deutlich Die Leistungen nach den Nummern 1 und oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C ab Nr 200 GOA bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfahig Gleiches gilt fur die Abrechnung zahnarztlicher Privatleistungen nach der Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ Berechnung der Monatsfrist Bearbeiten Bei der Berechnung der Monatsfrist wird gem 188 Abs 2 Burgerliches Gesetzbuch BGB im Falle des 187 Abs 1 BGB der Tag des Behandlungsbeginns nicht mitgezahlt 6 Beispiel Behandlungsbeginn am 8 September Behandlungsende mit Ablauf des 8 Oktober Als neuer Behandlungsfall gelten Leistungen die direkt im Anschluss ab dem 9 Oktober bis einschliesslich des 9 November oder mit Unterbrechung zu einem spateren Zeitpunkt beispielsweise vom 14 Oktober bis zum Ablauf des 14 November erbracht werden Dies gilt auch fur aufeinanderfolgende Behandlungsfalle derselben Erkrankung Leistungseinschrankungen der Gebuhrenordnungen sind immer arztbezogen Konsultiert der Patient wegen derselben oder einer anderen Erkrankung einen weiteren Arzt so wird unabhangig von dem zuerst in Anspruch genommenen Arzt ein neuer Behandlungsfall begrundet Einzelnachweise Bearbeiten a b c Kassenarztliche Bundesvereinigung Bundesmantelvertrag Memento des Originals vom 7 April 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kbv de download gkv spitzenverband de Bundesmantelvertrag Ersatzkassenvertrag Zahnarzte BMV Z EKV Z Memento vom 13 Juni 2016 im Internet Archive Stand 1 April 2014 Kolner Kommentar zum EBM Deutscher Arzteverlag ISBN 978 3 7691 3150 5 S 32 google de kvno de Der neue Hausarzt EBM in Kurze ab 1 Oktober 2013 Memento vom 13 Januar 2014 im Internet Archive PDF 259 KB A Pieritz Der Behandlungsfall Deutsches Arzteblatt 103 Heft 15 14 April 2006 Seite A 1027 Kommentar zur Gebuhrenordnung fur Arzte GOA Deutscher Arzteverlag ISBN 978 3 7691 3075 1 S 247 google de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Behandlungsfall amp oldid 232013038