www.wikidata.de-de.nina.az
Der Ausschuss fur Finanzstabilitat AFS wurde 2013 aufgrund 2 des Finanzstabilitatsgesetzes FinStabG 1 beim Bundesministerium der Finanzen eingerichtet und hat insbesondere die Aufgabe die fur die Finanzstabilitat massgeblichen Sachverhalte regelmassig zu erortern und bei identifizierten Gefahren vor diesen zu warnen Inhaltsverzeichnis 1 Mitglieder 2 Aufgaben 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseMitglieder BearbeitenDer Ausschuss ist beim Bundesministerium der Finanzen errichtet Ihm gehoren an drei Vertreter der Deutschen Bundesbank drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen drei Vertreter der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin sowie das fur den Geschaftsbereich Abwicklung zustandige Mitglied des Direktoriums der BaFin ohne Stimmrecht Damit sind diejenigen offentlichen Institutionen im Ausschuss vertreten die sich mit der Uberwachung des Finanzsystems auf nationaler Ebene befassen 2 Aufgaben BearbeitenZentrale Aufgaben des AFS sind die Uberwachung der Risikolage und die Kommunikation zu Finanzstabilitatsrisken In den regelmassig stattfindenden Sitzungen werden die Analysen zur Risikolage Widerstandsfahigkeit und Entwicklungen im Finanzsystem und ihre Auswirkungen auf die Finanzstabilitat diskutiert Kommt der AFS zu dem Ergebnis dass sich Risiken fur die Finanzstabilitat aufbauen kann er Warnungen aussprechen oder Empfehlungen abgeben 3 FinStabG mit denen er auf Risiken aufmerksam macht oder z B den Einsatz von makroprudenziellen Instrumenten empfehlen kann 3 Der AFS tagt in der Regel einmal im Quartal Die Beratungen sind vertraulich Das Bundesministerium der Finanzen unterrichtet den Lenkungsausschuss im Sinne des 4 Abs 1 Satz 2 des Stabilisierungsfondsgesetz StFG Im Besonderen berichtet er uber die Entwicklungen der Finanzstabilitat und uber die Beschlusse und sonstigen Entscheidungen des AFS 2 FinStabG Zudem erstattet der AFS dem Deutschen Bundestag mindestens einmal jahrlich Bericht uber die Lage und Entwicklung der Finanzstabilitat sowie uber seine Tatigkeit nach 2 Abs 9 FinStabG Der AFS arbeitet nach 4 FinStabG eng mit dem Europaischen Ausschuss fur Systemrisiken ESRB und soweit notwendig mit den fur die Wahrung der Finanzstabilitat zustandigen Behorden der anderen EU Mitgliedstaaten zusammen 4 Siehe auch BearbeitenSystemrelevanz SystemrisikoWeblinks BearbeitenOffizielle Website des Ausschuss fur FinanzstabilitatEinzelnachweise Bearbeiten In der Fassung der Bekanntmachung vom 28 November 2012 BGBl I S 2369 geandert durch Artikel 21 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011 61 EU uber die Verwalter alternativer Investmentfonds AIFM Umsetzungsgesetz AIFM UmsG vom 4 Juli 2013 BGBl I S 1981 Mitglieder Ausschuss fur Finanzstabilitat Mitglieder Abgerufen am 1 Juni 2023 Uberblick Ausschuss fur Finanzstabilitat Uberblick Abgerufen am 1 Juni 2023 European Systemic Risk Board Ausschuss fur Finanzstabilitat European Systemic Risk Board Abgerufen am 1 Juni 2023 Normdaten Korperschaft GND 1060273306 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausschuss fur Finanzstabilitat amp oldid 234283470