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Unter Aufschubzeit versteht man in der privaten Rentenversicherung die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn der Rentenzahlung Hierzu ein Beispiel Am 1 Januar 2007 schliesst eine 35 jahrige Person eine private Rentenversicherung ab die mit Alter 65 eine Rente leisten soll In diesem Fall betragt die Aufschubzeit 30 Jahre Die Beitragszahlungsdauer kann nicht langer als die Aufschubzeit sein Es ist aber moglich dass die Beitragszahlungsdauer kurzer ist Man spricht dann von einer verkurzten Beitragszahlungsdauer Die Rentenzahlung beginnt nach dem Vertragsbeginn Es handelt sich also um eine aufgeschobene Rente Bei einer Rentenversicherung ohne Aufschubzeit spricht man von einer sofortbeginnenden Rentenversicherung Diese wird stets gegen einen Einmalbeitrag vereinbart Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufschubzeit amp oldid 211462262