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Die Atypische Netznutzung ist eine verbraucherseitige Entlastung des Bedarfs an elektrischer Energie zu bestimmten Spitzenlastzeiten von grossen Stromverbrauchern die so ein vermindertes Netzentgelt geltend machen konnen Sie liegt gemass 19 Stromnetzentgeltverordnung StromNEV vor wenn der Hochstlastbeitrag eines Letztverbrauchers von der zeitgleichen Jahreshochstlast aller Entnahmen aus dieser Netz oder Umspannungsebene erheblich abweicht Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 1 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 2 Netznutzung zu besonderen Zeiten 2 1 Hochlastzeitfenster 2 2 Erheblichkeitsschwelle 2 2 1 Erheblichkeitsschwelle eines Letztverbrauchers 3 Ermittlung des individuellen Netzentgelts 3 1 Berechnungsbeispiel 4 Genehmigung individueller Netzentgelte 4 1 Zuruf oder Abschaltregelungen 4 2 Nicht genehmigungsfahige Regelungen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenIm Rahmen der Energiewende kommt es zu grundlegenden Veranderungen innerhalb des Energiemarktes Als Herausforderung ist hierbei die Integration erneuerbarer Energien unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der erforderlichen Netzstabilitat anzusehen Aufgrund der Kosten des Netzausbaus geraten Losungsansatze zur Optimierung der Netzauslastung zunehmend in den energiepolitischen Fokus Gesetzliche Rahmenbedingungen Bearbeiten Die am 29 Juli 2005 in Kraft getretene Stromnetzentgeltverordnung regelt im liberalisierten Energiemarkt die Festlegung der Methode zur Bestimmung der jeweiligen Netznutzungsentgelte Jegliche Sonderformen der Netznutzung werden im 19 der StromNEV beschrieben der fur netzentlastend agierende Verbraucher ein individuelles Netzentgelt vorsieht Das individuelle Entgelt ist vom Netzbetreiber anzubieten und hat dem besonders netzentlastenden Verhalten in angemessener Art und Weise Rechnung zu tragen Dabei darf es nicht weniger als 20 Prozent des veroffentlichten Netzentgeltes betragen Eine Vereinbarung individueller Netzentgelte bedarf stets der Genehmigung durch die zustandige Regulierungsbehorde 1 Netznutzung zu besonderen Zeiten BearbeitenHauptvoraussetzung fur einen verbraucherseitigen Anspruch auf individuelles Netzentgelt ist die vorhersehbar erhebliche Abweichung dessen Hochstlastbeitrags von der jeweiligen Jahreshochstlast innerhalb der Netzebene Atypisches Verbrauchsverhalten liegt somit vor wenn die Zeitpunkte des maximalen Energiebezugs Hochstlast eines Netzkunden ausserhalb der vom Netzbetreiber veroffentlichten Hochlastzeitfenster Zeitraum der maximalen Netzlast liegen Eine Ermittlung der tatsachlichen Jahreshochstlast kann nur ex post stattfinden Bezuglich der Berechnung individueller Netzentgelte kommt den Hochlastzeitfenstern eine zentrale Rolle zu Hochlastzeitfenster Bearbeiten Hochlastzeitfenster sind stets durch den Netzbetreiber zu ermitteln Die Bundesnetzagentur BNetzA gibt hierfur ein einheitliches Berechnungsverfahren vor Dabei hat die Ermittlung der Hochlastzeitfenster fur jeden Netzbetreiber sowie jede Netz und Umspannungsebene gesondert zu erfolgen Relevant ist stets die Entnahmeebene aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt Datenbasis zur Ermittlung der Hochlastzeitfenster sind der Zeitraum September bis Dezember des Vor Vor Jahres sowie die Monate Januar bis August des dem Genehmigungszeitraum vorhergehenden Kalenderjahres Referenzzeitraum Hinsichtlich der Bildung eines Hochlastzeitfensters sind nach Vorgaben der BNetzA zwei Kurvenverlaufe zu bestimmen Zunachst gilt es eine Maximalwertkurve des Tages fur unterschiedliche Jahreszeiten zu bilden Hierbei gestalten sich die in Betracht zu ziehenden Zeitraume der Jahreszeiten wie folgt Jahreszeit ZeitraumFruhling 1 Marz bis 31 MaiSommer 1 Juni bis 31 AugustHerbst 1 September bis 30 NovemberWinter 1 Dezember bis 28 29 FebruarDie Maximalwertkurve ergibt sich aus den viertelstundigen Maximalwerten der betrachteten Jahreszeit Man vergleicht hierfur alle tagesbezogenen Lasthochstwerte eines viertelstundigen Betrachtungszeitraums miteinander Der daraus resultierende Maximalwert geht fur den betrachteten Zeitraum in die Maximalwertkurve ein Dies hat fur alle 96 Zeitfenster eines Tages zu erfolgen Zur abschliessenden Bestimmung der Hochlastzeitfenster ist eine um 5 reduzierte Jahreshochstlast zu ermitteln Dieser Wert ist unabhangig von den Jahreszeiten fur das ganze Jahr gultig und fungiert als Trennlinie fur die Hochlastzeitfenster Aus den Schnittpunkten der Trennlinie mit den jahreszeitenspezifischen Maximalwertkurven resultieren die jeweiligen Hochlastzeitfenster die vom Netzbetreiber bis spatestens 31 Oktober jeden Jahres zu veroffentlichen sind Gultig sind die Hochlastzeitfenster ausschliesslich an Werktagen 2 Wochenenden Feiertage und maximal ein Bruckentag sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshochstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist 2 Erheblichkeitsschwelle Bearbeiten Um infolge atypischer Netznutzung vermindertes Entgelt geltend machen zu konnen muss die Hochstlast des Letztverbrauchers innerhalb des Hochlastzeitfensters einen ausreichenden Abstand zu seiner absoluten Jahreshochstlast aufweisen Dadurch wird gewahrleistet dass der verbraucherseitige Hochstlastbeitrag erheblich von der prognostizierten Jahreshochstlast ubriger Entnahmen abweicht Somit sind abhangig von der jeweiligen Netzebene entsprechende prozentuale Mindestabstande Erheblichkeitsschwellen einzuhalten Weitere Grundvoraussetzung ist ein Mindestverlagerungspotential von 100 kW Dieser sogenannte Erheblichkeitsabstand spiegelt die Differenz zwischen der hochsten Last des Letztverbrauchers im Hochlastzeitfenster und seiner absoluten Jahreshochstlast wider Erheblichkeitsschwelle eines Letztverbrauchers Bearbeiten Bei einer Jahreshochstlast von 700 kW und einer Hochstlast im Hochlastzeitfenster von 500 kW ergibt sich die Erheblichkeit zu 700 kW 500 kW 700 kW 100 29 displaystyle frac 700 text kW 500 text kW 700 text kW cdot 100 29 nbsp Ebenso ist ein Antrag auf Genehmigung individuellen Netzentgelts gemass 19 Abs 2 Satz 1 StromNEV nur dann genehmigungsfahig wenn die prognostizierte Entgeltreduzierung mindestens 500 Euro betragt sogenannte Bagatellgrenze Dadurch wird verhindert dass die Transaktionskosten fur die Bearbeitung des Antrags die Kostenreduzierung ubersteigen 3 Netz Umspannebene ErheblichkeitsschwelleHoS 5 HoS HS 10 HS 10 HS MS 20 MS 20 MS NS 30 NS 30 Ermittlung des individuellen Netzentgelts BearbeitenAtypischen Netznutzern ist von Seiten der Netzbetreiber ein individuelles Entgelt zu gewahren das grundsatzlich auf dem veroffentlichten allgemeinen Netznutzungsentgelt basiert Dieses ist den Preisblattern der Netzbetreiber fur den entsprechenden Zeitraum zu entnehmen Fur die Berechnung des individuellen Entgelts ist der identische Arbeits bzw Leistungspreis wie zur Berechnung des allgemeinen Entgelts zugrunde zu legen Eine Reduzierung des Entgelts ergibt sich demnach dadurch dass fur die Berechnung des Leistungsentgelts nicht die absolute Jahreshochstleistung sondern der geringere Leistungswert innerhalb der Hochlastzeitfenster veranlagt wird Der verringerte Wert wird mit dem Leistungspreis multipliziert und anschliessend dem unveranderten Arbeitsentgelt hinzugerechnet Daraus kann eine maximale Verringerung des Entgelts um 80 Prozent im Vergleich zum allgemeinen Entgelt resultieren Netznutzern unter 2 500 Benutzungsstunden Quotient aus Jahresverbrauch und Jahreshochstleistung 4 wird eine Wahloption eingeraumt Sie konnen fur die Berechnung den allgemein gultigen Leistungs bzw Arbeitspreis oberhalb 2 500 Benutzungsstunden heranziehen Hierfur muss sich der Netznutzer stets vor der Geltungsdauer der Vereinbarung entscheiden 2 Berechnungsbeispiel Bearbeiten Berechnungsbeispiel mit folgenden Datenannahmen Jahreshochstlast Letztverbraucher 800 kW Hochstlast des Letztverbrauchers in Hochlastzeitfenstern 500 kW Jahresarbeit Letztverbraucher 3 GWh Leistungspreis 70 kW Arbeitspreis 0 50 Cent kWhNetzentgelt Leistungsentgelt Arbeitsentgelt Gesamtallgemein 800 kW 70 kW 3 000 000 kWh 0 005 kWh 71 000 individuell 500 kW 70 kW 3 000 000 kWh 0 005 kWh 50 000 Erheblichkeitsschwelle ergibt sich bei Netzebene Niederspannung 30 800 kW 500 kW 800 kW 100 37 5 displaystyle frac 800 text kW 500 text kW 800 text kW cdot 100 37 5 nbsp Somit ist die Erheblichkeitsschwelle uberschritten 3 Genehmigung individueller Netzentgelte BearbeitenAntrage sind spatestens bis zum 30 September des Jahres fur das die Genehmigung erstmals beantragt wird bei der zustandigen Regulierungsbehorde zu stellen Ruckwirkende Beantragungen fur vorausgegangene Kalenderjahre sind nicht gestattet Um eine Beurteilung der Prognostizierbarkeit der jeweiligen Abweichungen von der Hochstlast zu ermoglichen darf die Antragsstellung fruhestens im Kalenderjahr vor dem Genehmigungszeitraum erfolgen Eine endgultige Betrachtung des Nutzerverhaltens ist erst nach Abschluss des entsprechenden Zeitraums moglich Stellt sich hierbei heraus dass keine tatsachliche atypische Netznutzung vorliegt wird von einer Reduktion des Netzentgeltes abgesehen Genehmigungen werden durch die zustandige Beschlusskammer generell nur unbefristet erteilt Aufgrund der Ubernahme der Erlosausfalle durch den vorgelagerten Ubertragungsnetzbetreiber entfallt die bisherige Regelung dass sich die Entgelte aller ubrigen Netznutzer betroffener und nachgelagerter Ebenen nicht unwesentlich erhohen durfen Checkliste der Verbrauchsdaten gemass 19 Abs 2 Satz 1 StromNEV fur die Antragsbegrundung Maximale Jahreshochstleistung des Vorjahres Hochste Jahresleistung des Vorjahres innerhalb des Hochlastzeitfensters Im Vorjahr in Anspruch genommene Jahresarbeit Fur das erste Genehmigungsjahr prognostizierte maximale Jahreshochstleistung Fur das erste Genehmigungsjahr prognostizierte hochste Jahresleistung innerhalb der Hochlastzeitfenster Fur das erste Genehmigungsjahr prognostizierte Jahresarbeit Hohe der jeweils fur die betroffene Entnahmeebene veroffentlichten allgemeinen Arbeits und Leistungspreise 2 Zuruf oder Abschaltregelungen Bearbeiten Infolge der Zuruf oder Abschaltregelung kann sich der Endverbraucher dazu verpflichten seine Leistung wahrend eines bestimmten Zeitraums im Hochlastzeitfenster zu reduzieren Dem Netzbetreiber wird dabei das Recht eingeraumt den Verbrauch des Endverbrauchers per Fernsteuerung zu reduzieren Dadurch wird eine Flexibilisierung der Hochlastzeitfenster in den Randbereichen erreicht ohne das Prinzip der Ermittlung von Hochlastzeitfenstern ad acta zu legen Ebenso denkbar ist eine Verpflichtung des Endverbrauchers zur dauerhaften Leistungsverringerung innerhalb der Hochlastzeitfenster In Ausnahmefallen kann der Netzbetreiber dabei die Berechtigung erteilen zeitweilig von einer solchen Drosselung abzusehen Es ist jedoch nicht moglich die notwendigen Prognoseentscheidungen ausschliesslich anhand bestehender vertraglicher oder technischer Gegebenheiten zu treffen Dadurch wurde die Entscheidung nicht mehr auf Basis einheitlicher und fur alle Endverbraucher verbindlichen Kriterien durch die BNetzA erfolgen sondern anhand eigener Kriterien der Netzbetreiber Nicht genehmigungsfahige Regelungen Bearbeiten Nicht genehmigungsfahig ist eine individuelle Netzentgeltvereinbarung wenn Hochlastzeitfenster nachgelagerter Netz und Umspannungsebenen stets Zeitraume vorgelagerter Ebenen einschliessen Top Down Uberdeckung die Entnahme durch Nachtspeicherheizungen bei der Ermittlung von Hochlastzeitfenstern nicht berucksichtigt wird auch das Arbeitsentgelt reduziert wird mehrere raumlich nicht verbundene Abnahmestellen eines Letztverbrauchers zu einer virtuellen Abnahmestelle zusammengefasst werden oder es sich um saisonale Betriebe z B Baustellen Volksfeste handelt die einen Monatsleistungspreis in Anspruch nehmen konnen 2 Weblinks BearbeitenLeitfaden StromNEV PDF 103 kB Abgerufen am 22 Oktober 2013 StromNEV Abgerufen am 22 Oktober 2013 Pressemitteilung acteno energy Abgerufen am 22 Oktober 2013 BDEW Stellungnahme PDF 88 kB Abgerufen am 22 Oktober 2013 Einzelnachweise Bearbeiten StromNEV 19 Abgerufen am 22 Oktober 2013 a b c d e Leitfaden StromNEV Memento vom 29 Oktober 2013 im Internet Archive Leitfaden StromNEV S 7 ff PDF Datei 103 kB Abgerufen am 22 Oktober 2013 a b Pressemitteilung acteno energy Memento vom 29 Oktober 2013 im Internet Archive Abgerufen am 20 Oktober 2013 Energie Glossar Abgerufen am 22 Oktober 2013 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Atypische Netznutzung amp oldid 230542909