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Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Frankreich hat viele Besonderheiten Streitigkeiten des Arbeitsrechts werden in Frankreich vor den Zivilgerichten verhandelt jedoch besteht ein eigenstandiges erstinstanzliches Gericht der Conseil de Prud hommes Das Gerichtssystem in Frankreich fur Arbeitsrechtsstreitigkeiten ist dreistufig die erste Instanz ist der Conseil de Prud hommes die zweite Instanz die Cour d Appel und die dritte und letzte Instanz die Cour de Cassation Der Conseil de Prud hommes ist zweiseitig d h er besteht aus einer gleichen Anzahl von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Hieraus folgt dass im Conseil keine Berufsrichter entscheiden Cour d Appel und Cour de Cassation sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und keine eigenen Arbeitsgerichte Zur Cour d Appel besteht die Moglichkeit der Berufung zur Cour de Cassation die Moglichkeit der Revision Siehe auch BearbeitenGerichtsorganisation in FrankreichArbeitsgerichtsbarkeit Deutschland Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arbeitsgerichtsbarkeit Frankreich amp oldid 149092847