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Als Anschlusszone wird im Seerecht das Gebiet zwischen den Hoheitsgewassern und der Ausschliesslichen Wirtschaftszone bezeichnet Seerechtliche Zonen nach dem SeerechtsubereinkommenDie Anschlusszone ist nach dem Seerechtsubereinkommen der UNO von 1982 ab der Basislinie maximal 24 Seemeilen etwa 44 km breit In der Anschlusszone stehen dem Staat nur eingeschrankte Hoheitsrechte zu zum Beispiel polizeiliche Befugnisse bezuglich der Einreise und Zollkontrolle Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anschlusszone amp oldid 193286093