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Die Anhaltspunkte fur die arztliche Gutachtertatigkeit im sozialen Entschadigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht kurz AHP genannt waren ein Katalog von Begutachtungsrichtlinien um in der Bundesrepublik Deutschland eine gleichmassige Beurteilung von Behinderungen sicherzustellen Die AHP waren vom Arztlichen Sachverstandigenbeirat Sektion Versorgungsmedizin beim Bundesgesundheitsministerium erarbeitet und in regelmassigen Sitzungen fortgeschrieben worden Zum 1 Januar 2009 ubernahm die Anlage zu 2 der Versorgungsmedizin Verordnung VersMedV die Funktion der AHP Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Entwicklung 3 Kritik 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenDie AHP definierten die Grundlagen zur Erstellung von Gutachten im sozialen Entschadigungs und Schwerbehindertenrecht antizipierte Sachverstandigengutachten Das bedeutet dass die in den Anhaltspunkten enthaltenen Vorgaben im Einzelfall nicht widerlegt werden konnen Gegen eine Begutachtung auf der Grundlage der AHP konnte nur vorgegangen werden indem man geltend machte dass sie nicht mit dem allgemeinen anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zu vereinbaren also dass sie veraltet seien 1 In ihnen fanden sich allgemeine Beurteilungskriterien z B die Einschrankung werden beurteilt nicht die Krankheit Fallgruppen Tabellen mit dem Grad der Behinderung GdB Bedingungen fur die Zuordnung der Merkzeichen G aG H B RF Bl und Gl Besonderheiten zur Beurteilung von Kindern und Jugendlichen Aussagen zu den Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts bzw des Sozialen Entschadigungsrechts Entwicklung BearbeitenDie ersten AHP wurden 1920 2 zur gleichmassigen Beurteilung von verletzten Heeresangehorigen nach dem Ersten Weltkrieg erstellt Anhaltspunkte fur die militararztliche Beurteilung der Frage der Dienstbeschadigung oder Kriegsbeschadigung bei den haufigsten psychischen und nervosen Erkrankungen der Heeresangehorigen Sie wurden seitdem in ihrem Wirkungsbereich ausgeweitet und regelmassig uberarbeitet die letzte Aktualisierung geschah 2004 In die Uberarbeitungen flossen neben neuen medizinischen Erkenntnissen auch die Veranderungen der Rechtsgrundlagen und der Rechtsprechung ein Kritik BearbeitenEs gab trotz entsprechender Forderung der Rechtsprechung 3 4 keine gesetzliche Grundlage fur die AHP 5 Darauf hat der Gesetzgeber bei der Reform des Entschadigungsrechts im Dezember 2007 reagiert und mit dem neu angefugten 30 Abs 17 BVG eine materiellrechtliche Grundlage geschaffen Das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales wird danach ermachtigt die Grundsatze zur medizinischen Bewertung von Schadigungsfolgen und fur die Feststellung des Grades der Schadigungsfolgen durch Rechtsverordnung zu regeln Das ist mittlerweile geschehen Versorgungsmedizin Verordnung Die AHP wurden trotz der Bedenken in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angewandt Weblinks BearbeitenFruhere Anhaltspunkte fur die arztliche Gutachtertatigkeit im sozialen Entschadigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht Teil 2 SGB IX PDF 5 MB BMAS abgerufen am 23 September 2017 Verordnung zur Durchfuhrung des 1 Abs 1 und 3 des 30 Abs 1 und des 35 Abs 1 des Bundesversorgungsgesetzes VersMedV Juris abgerufen am 23 September 2017 Volltext Einzelnachweise Bearbeiten BSG Urteil B 9 SB 3 02 R 18 September 2003 abgerufen am 20 September 2010 Dierk F Hollo Marcus Schiltenwolf Klaus Dieter Thomann Entschadigung im Sozialrecht Was ist ein Bein wert In Deutsches Arzteblatt Jahrgang 112 Heft 12 20 Marz 2015 Online abgerufen am 20 Marz 2015 BVerfG Beschluss vom 6 Marz 1995 1 BvR 60 95 In NJW 1995 S 3049 BSG Urteil B 9 SB 3 02 R 18 September 2003 abgerufen am 20 September 2010 Gerhard Igl Felix Welti Sozialrecht 8 Auflage Werner Verlag Neuwied 2007 ISBN 978 3 8041 4196 4 73 Rn 3 m w N Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anhaltspunkte fur die arztliche Gutachtertatigkeit im sozialen Entschadigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht amp oldid 214603592