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Der Amtstag ist eine unentgeltliche Dienstleistung im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Osterreich Gegenstand BearbeitenDer bei den Bezirksgerichten abgehaltene Amtstag bietet in allen Rechtssachen in denen nicht von vornherein die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben ist die Moglichkeit Klagen andere Antrage und Eingaben zu laufenden Verfahren zu gerichtlichem Protokoll zu geben Im Zusammenhang damit sollen die dabei tatigen Mitarbeiter des Gerichts den vorsprechenden Personen die notwendigen juristischen Informationen geben und sie anleiten rechtsrichtige Antrage zu stellen Daruber hinaus werden an den Amtstagen auch allgemeine Rechtsauskunfte einfacher Art gegeben Stets muss sich diese Hilfestellung seitens des Gerichts auf konkrete zumindest beabsichtigte Rechtsstreitigkeiten beziehen theoretische Fragen z B aus Interesse am Rechtssystem sollen nicht geklart werden Nicht umfasst ist die Rechtsberatung die man nur von einem Anwalt oder Notar erlangen kann Es ist nicht Aufgabe des Gerichts Rechtsfreund einer Partei zu sein Aussagen uber die Wahrscheinlichkeit eines Prozesssiegs angesichts des geschilderten Sachverhalts oder die Beratung was man nun am besten zu tun habe darf man sich nicht erwarten Wer nicht am Sitz des Gerichtes wohnt oder sich standig aufhalt bei dem er eine Klage einbringen will oder eine andere Eingabe zu einem laufenden Verfahren zu machen hat kann sich dazu an den Amtstag des Bezirksgerichtes wenden in dessen Sprengel er sich gerade aufhalt Dieses Gericht soll seinen Antrag protokollieren und dann an das zustandige Gericht ubersenden Ist ein Amtstag eingerichtet kann umgekehrt der Publikumsverkehr fur nicht dringliche Angelegenheiten auf mindestens einen Tag pro Woche eingeschrankt werden In der Regel wird der Amtstag am Dienstag von 8 00 bis 13 00 Uhr abgehalten Rechtsquellen Bearbeiten 434 ZPO 1 Die Klage sowie alle ausserhalb der mundlichen Verhandlung vorzubringenden Gesuche Antrage und Mitteilungen konnen die Parteien wenn sie nicht durch Rechtsanwalte vertreten sind zu Protokoll anbringen 2 Klagen und Widerspruche gegen ein Versaumnisurteil konnen von einer Partei auch beim Bezirksgericht ihres Aufenthalts mundlich zu Protokoll erklart werden dieses Bezirksgericht hat das Protokoll dem Prozessgericht unverzuglich zu ubersenden 54 Abs 1 Geo Geschaftsordnung fur die Gerichte I und II Instanz 1 Bei Bezirksgerichten konnen fur die Entgegennahme von mundlichen Klagen Antragen und Erklarungen in Streit und ausserstreitigen Sachen sowie in Privatanklagesachen bestimmte Tage und Stunden und zwar wochentlich mindestens ein Tag mit der Wirkung angesetzt werden dass zu anderen Zeiten alles nicht dringliche Anbringen dieser Art wegen unaufschiebbarer amtlicher Geschafte auf diesen Tag verwiesen werden kann Amtstag Einzelnachweise Bearbeiten Geschaftsordnung fur die Gerichte I und II Instanz Bundesrecht konsolidiert In RIS Abgerufen am 20 November 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtstag amp oldid 201473167