www.wikidata.de-de.nina.az
Das Alternat ist ein Begriff aus dem Vertragsvolkerrecht Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Gebrauch 3 Grosses und Kleines Alternat 4 Zweck 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDer Begriff stammt von dem lateinischen Verb alternare abwechseln lassen Alternat bedeutet dass in den jeweiligen Urschriften eines volkerrechtlichen Vertrages diejenige Vertragspartei zuerst genannt wird fur die die jeweilige Urschrift bestimmt ist Alternat bezeichnet dabei den Wechsel in der Reihenfolge wenn Vertragsparteien unmittelbar aufeinanderfolgend genannt werden Auf die verschiedenen Sprachfassungen eines Abkommens kommt es dabei nicht an Daher heisst es in der fur Deutschland bestimmten Urschrift eines volkerrechtlichen Vertrages Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft uber die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglucksfallen 1 In der fur die Schweiz bestimmten Urschrift heisst es dagegen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland uber die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglucksfallen 2 Gebrauch BearbeitenDas Alternat wird in der Regel nur bei zweiseitigen bilateralen Vertragen verwendet Bei mehrseitigen Vertragen werden in der Regel die Vertragsparteien nach dem Alphabet der Landernamen der jeweiligen Sprachfassung aufgefuhrt In multilateralen Vertragstexten der Europaischen Union taucht haufig die Sortierung nach dem sogenannten absoluten Alphabet auf jedes Land ruckt an die Stelle an die der Staatsname in der Bezeichnung der Landessprache gehort Danmark Deutschland Eesti Ellas Grosses und Kleines Alternat BearbeitenUnterschieden wird zwischen dem Grossen und dem Kleinen Alternat Im Grossen Alternat wird im gesamten Vertragstext durchgehend alterniert Im kleinen Alternat werden meist nur der Titel des Abkommens sowie die Anfangs und Schlussformeln alterniert In der Praxis wird meist das grosse Alternat verwendet Zweck BearbeitenIm Alternat kommt die Uberzeugung des Volkerrechts von der formalen Gleichheit der Volkerrechtssubjekte zum Ausdruck 3 Im Alternat widerspiegelt sich die Gleichrangigkeit der Staaten die Grundlage des modernen Volkerrechts ist Literatur BearbeitenAuswartiges Amt Standardformulierungen fur deutsche Vertragstexte 4 Auflage Berlin De Gruyter 2004 S 23 Terminological Series issued by the Foreign Office of the Federal Republic of Germany Volume 4 ISBN 3 89949 205 6Einzelnachweise Bearbeiten BGBl 1987 II S 75 https www admin ch opc de classified compilation 19840295 198812010000 0 131 313 6 pdf Dan Lohmeyer Vorgeformte Strukturen in einer Fachtextsorte Eine kontrastive Analyse der deutschen und franzosischen Fassung des EG Vertrags Magisterarbeit 2002 S 57 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Alternat amp oldid 216444557