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Die Annahme an Kindesstatt in Osterreich ist die rechtliche Begrundung eines Eltern Kind Verhaltnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rucksicht auf die biologische Abstammung Geschichte BearbeitenSiehe auch Historisches im Artikel AdoptionOsterreichisches Sachrecht BearbeitenDie Adoption wird in den 191 203 ABGB geregelt Die Wahleltern mussen mindestens 25 Jahre alt sein Der Altersunterschied zwischen den Wahleltern und dem Wahlkind musste ursprunglich mindestens 16 Jahre betragen Der Verfassungsgerichtshof hob diese starre Grenze jedoch am 11 Dezember 2014 auf weshalb die Bestimmung bis 31 Dezember 2015 repariert werden musste 1 Laut 193 ABGB ist es mittlerweile ausreichend dass die Wahleltern alter als das Wahlkind sind Zwei Personen durfen ein Kind nur dann gemeinsam adoptieren wenn sie miteinander verheiratet oder verpartnert sind Seit Januar 2016 steht die gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder auch verpartnerten Paaren offen 2 Die Stiefkindadoption war fur eingetragene Partner und Lebensgefahrten eines leiblichen Elternteils bereits zuvor zulassig Der Verfassungsgerichtshof hatte am 11 Dezember 2014 entschieden dass auch die gemeinsame Adoption fur eingetragene Partner zulassig sein muss und hatte eine Reparaturfrist bis zum 31 Dezember 2015 gesetzt 3 Erbrechtlich bleiben die leiblichen Eltern fur das Wahlkind erhalten aber die Wahleltern gehen im Parantelsystem vor Durch die Adoption kommt es zu keiner automatischen Namensanderung Der Familienname des Adoptivkindes kann aber nach der Adoption aufgrund des Namensanderungsgesetzes neu bestimmt werden 4 5 Osterreich hat das Haager Ubereinkommen uber den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29 Mai 1993 Haager Adoptionsubereinkommen am 19 Mai 1999 ratifiziert Es ist am 1 September 1999 in Kraft getreten Die Regelungen der Auslandsadoption sind in Frage gestellt nachdem ein Fall grosse Ungereimtheiten zeigt und sich die Frage stellt was mit dem Kind geschehen soll welches der Adoptionsfamilie gerichtsseitig weggenommen wurde und nun in einem osterreichischen Kinderheim lebt 6 Einzelnachweise Bearbeiten Erkenntnis G 18 2014 des Verfassungsgerichtshofs vom 11 Dezember 2014 abrufbar im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS Queer de Osterreich hebt Adoptionsverbot fur Homo Paare auf Erkenntnis G 119 120 des Verfassungsgerichtshofs vom 11 Dezember 2014 abrufbar im Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich RIS Bundesgesetz vom 22 Marz 1988 uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Namensanderungsgesetz NAG Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen am 13 Juni 2022 Rechte des Adoptivkindes Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort abgerufen am 13 Juni 2022 Florian Klenk Die verlorene Tochter In Falter vom 9 Janner 2008 Memento vom 16 April 2012 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Adoption Osterreich amp oldid 233826192