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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Um einen Abweg handelt es sich im unfallrechtlichen Sinn wenn der versicherte Arbeitnehmer seinen ublichen Arbeitsweg verlasst um private Angelegenheiten zu erledigen und danach auf den ublichen Arbeitsweg zuruckkehrt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIm Gegensatz zum Umweg andert der Versicherte dabei die Wegrichtung zum unfallrechtlich versicherten Ziel Arbeits oder zum Wohnort Private Angelegenheiten sind etwa Tanken Einkaufe oder Arztbesuche Diese Unterbrechung des Arbeitsweges gilt als Freizeitverkehr oder Urlaubsverkehr und gehort deshalb nicht zum Arbeitsweg Wahrend dieser Zeit gibt es keinen Versicherungsschutz Rechtsfragen BearbeitenWas im Einzelnen als Arbeitsweg gilt ist in 8 SGB VII abschliessend aufgezahlt Der Arbeitsweg ist hiernach eine unfallversicherte Tatigkeit so dass ein Wegeunfall auf dem Arbeitsweg als Arbeitsunfall versichert ist Der Abweg ist hierin nicht erwahnt er beginnt mit Verlassen des versicherten Wegs und endet mit der Ruckkehr auf den versicherten Weg 1 Geschieht jedoch ein Unfall auf dem Abweg ist dieser nicht versichert Durch den in 8 SGB VII verwendeten Begriff unmittelbar wird klargestellt dass grundsatzlich nur das Zurucklegen des direkten Weges nach und von der versicherten Tatigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht Bewegt sich der Versicherte nicht auf einem solchen direkten Weg sondern beispielsweise durch Falschabbiegen in entgegengesetzter Richtung von diesem Ziel fort befindet er sich auf einem Abweg 2 Weg bezeichnet ubrigens beim Arbeits oder Abweg nicht die Wegstrecke sondern das Zurucklegen des Weges durch Fortbewegung 3 Als Unterbrechung des Arbeitsweges in Form des Abweges gilt bereits wenn der Versicherte nach Verlassen der Wohnung den Strassenbelag auf Glatte uberpruft ausrutscht und erst dann sein Fahrzeug zur Arbeit benutzt 4 Literatur BearbeitenHenning Rabe von Pappenheim Hrsg Lexikon Arbeitsrecht Verlagsgruppe Huthig Jehle Rehm 2012 ISBN 978 3 8073 0288 1 S 40 Marcus Schiltenwolf Markus Schwarz Hrsg Lexikon Begutachtung in der Medizin Springer Verlag 2013 ISBN 978 3 642 17602 9 S 4 f Einzelnachweise Bearbeiten Henning Rabe von Pappenheim Lexikon Arbeitsrecht 2019 S 46 BSG Urteil vom 20 Dezember 2016 Az B 2 U 16 15 R NJW 2017 1424 Henning Rabe von Pappenheim Lexikon Arbeitsrecht 2019 S 46 BSG Urteil vom 23 Januar 2018 Az B 2 U 3 16 R NJW 2018 2149Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abweg amp oldid 223689836