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Das Abkommen von Aberdyfi war eine 1216 beschlossene Erbteilung unter den Nachfahren von Lord Rhys das die seit Mitte der 1190er andauernden Kampfe um die Aufteilung des walisischen Furstentums Deheubarth beendete Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Versammlung von Aberdyfi 3 Folgen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNoch zu Lebzeiten von Lord Rhys begannen Streitereien zwischen seinen Sohnen um die Aufteilung des Reiches bei denen Lord Rhys selbst 1194 kurzzeitig von zweien seiner Sohne in Nevern Castle eingekerkert wurde 1 Nach seinem Tod 1197 folgten jahrelange erbitterte Erbfolgekriege zwischen seinen Sohnen und deren Nachfahren Deheubarth zerfiel in mehrere Teilfurstentumer die sich in wechselnden Allianzen in denen unter anderem Gwenwynwyn von Powys Wenwynwyn und der englische Konig Johann involviert waren bekampften Das nach 1170 ebenfalls in mehrere Teilfurstentumer zerfallene Gwynedd wurde dagegen zu Beginn des 13 Jahrhunderts unter Fuhrung von Llywelyn ab Iorwerth wieder vereint und nach 1212 konnte Llywelyn rasch die Vormachtstellung unter den walisischen Fursten erlangen Versammlung von Aberdyfi BearbeitenIm Fruhjahr 1216 berief Llywelyn ab Iorwerth die walisischen Fursten zu einer Versammlung nach Aberdyfi Castle in Ceredigion Bei dieser Versammlung wurden die verbliebenen Teile von Deheubarth unter den Nachfahren von Lord Rhys nach walisischem Recht aufgeteilt der jungste Anspruchsteller teilte das Reich auf anschliessend durfte der alteste Anspruchsteller seinen Anteil wahlen So erhielt Maelgwn ap Rhys mit Dyfed mit Carmarthen Cemais und Cilgerran den westlichen Teil des Reiches Ceredigion sudlich des River Aeron sowie Llanmyddyfri Rhys Gryg erhielt das Cantref Mawr in Ystrad Tywi sowie Cantref Bychan und Cydweli wahrend die Sohne von Gruffydd ap Rhys Owain und Rhys Ieuanc Ceredigion nordlich des Aeron erhielten 2 Im Gegenzug erkannten die Nachfahren von Lord Rhys die Oberherrschaft von Llywelyn ab Iorwerth an 3 Folgen BearbeitenDas Abkommen von Aberdyfi beendete die Erbfolgekriege in Deheubarth Nachdem Rhys Ieuanc 1222 ohne mannliche Nachkommen gestorben war kam es zu einer erneuten Teilung Ceredigions zwischen Maelgwn und Rhys Bruder Owain Durch weitere Erbteilungen innerhalb der einzelnen Teilfurstentumer wurden diese zu kleinen Unterherrschaften die grossteils ihre Bedeutung verloren hatten und von Gwynedd oder dem englischen Konig abhangig blieben Durch die Eroberung von Wales durch Konig Eduard I verloren sie bis 1287 endgultig ihre Unabhangigkeit und wurden von englischen Truppen erobert Literatur BearbeitenRees R Davies The Age of Conquest Wales 1063 1415 Oxford University Press Oxford 1991 ISBN 0 19 820198 2Einzelnachweise Bearbeiten Nevern Castle History Abgerufen am 25 Mai 2014 John Edward Lloyd A History of Wales from the earliest Times to the Edwardian Conquest Vol 2 Longmans Green and Co London 1912 S 649 Rees R Davies The Age of Conquest Wales 1063 1415 Oxford University Press Oxford 1991 ISBN 0 19 820198 2 S 228 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abkommen von Aberdyfi amp oldid 209693096