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Die Uberentnahme ist ein Rechtsbegriff aus dem Steuerrecht gemass 4 Abs 4a Satz 2 EStG Eine Uberentnahme ergibt sich wenn im Wirtschaftsjahr ein hoherer Geldbetrag entnommen wird als Gewinn erwirtschaftet und Privateinlagen geleistet worden sind Er wird folgendermassen berechnet Uberentnahme Entnahmen Gewinn Einlagen Ist das Ergebnis dieser Berechnung positiv liegt eine Uberentnahme vor Ist die Zahl gleich null oder kleiner null liegt keine Uberentnahme vor Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberentnahme amp oldid 189223654