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Das Uberbruckungsgeld ist ein Element des deutschen Strafvollzugsrechts Nach 51 Strafvollzugsgesetz StVollzG wird aus den Einkunften eines Strafgefangenen aus Arbeit freier Beschaftigung oder gestatteter Selbstbeschaftigung ein Uberbruckungsgeld gebildet das den notwendigen Lebensbedarf des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten wahrend der ersten vier Wochen nach seiner Entlassung sichern soll Hierfur werden vier Siebentel der entsprechenden Einkunfte verwendet der ubrige Betrag fliesst in das Hausgeld des Gefangenen Das Uberbruckungsgeld wird am Tag der Entlassung ausgezahlt der Anspruch auf Auszahlung ist unpfandbar ausser fur Unterhaltsglaubiger Wahrend der Haft kann dem Gefangenen gestattet werden einen Teil des Uberbruckungsgeldes fur Massnahmen seiner Wiedereingliederung insbesondere fur die Suche einer Wohnung oder eines Arbeitsplatzes zu verwenden Siehe auch Taschengeld Strafvollzug Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberbruckungsgeld Strafvollzug amp oldid 170608021