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Die Zweite Verordnung uber Ausnahmen von strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften legt umfassende Ausnahmen von den Regelungen der Strassenverkehrs Ordnung und der Fahrzeug Zulassungsverordnung fur bestimmte landwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhanger fest BasisdatenTitel Zweite Verordnung uber Ausnahmen von strassenverkehrsrechtlichen VorschriftenArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 6 Abs 1 und 3 StVGRechtsmaterie VerkehrsrechtFundstellennachweis 9232 10Erlassen am 28 Februar 1989 BGBl I S 481 Inkrafttreten am 22 Marz 1989Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 30 November 2018 BGBl I S 2245 Inkrafttreten derletzten Anderung 7 Dezember 2018 Art 2 VO vom 30 November 2018 Weblink Text der VerordnungBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Diese Fahrzeuge sind von der Zulassungspflicht befreit sofern sie zu einem der folgenden Zwecke eingesetzt werden ortliche Brauchtumsveranstaltungen z B Karneval Kerb Kerwe Osterfeuer nicht gewerbsmassige Altmaterialsammlungen oder Sauberungsaktionen Feuerwehreinsatze oder Feuerwehrubungen sowie alle An und Abfahrten zu den vorhergehenden ZweckenDie Fahrzeuge benotigen weiterhin ein amtliches Kennzeichen Ausserdem mussen sie fur den vorgesehenen Zweck haftpflichtversichert sein und es gilt eine grundsatzliche Hochstgeschwindigkeit von 25 km h wahrend laufender Brauchtumsveranstaltungen darf gar nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden An und Aufbauten sind bei derartigen Fahrzeugen ohne vorherige Einzelabnahme zulassig und fuhren nicht zu einem Erloschen der Betriebserlaubnis Von den Regelungen bezuglich Abmessungen zulassiges Gesamtgewicht und Achslast kann nach Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverstandigen abgewichen werden Die Lichter des Fahrzeugs durfen verdeckt sein oder zusatzliche Lichter angebracht sein soweit die Verwendung der Fahrzeugbeleuchtung nach strassenverkehrlichen Vorschriften nicht erforderlich ist i d R bei Tageslicht Derartige Fahrzeuge durfen von Fahrzeugfuhrern mit einer Fahrerlaubnis der Klasse T ohne Zweckbindung bewegt werden Bei Klasse L gilt das nur wenn die bauartbedingte Hochstgeschwindigkeit 40 km h nicht uberschreitet und der Fahrer volljahrig ist Abweichend von den Regelungen der Strassenverkehrs Ordnung ist es auf ortlichen Brauchtumsveranstaltungen nicht jedoch auf der An und Abfahrt zulassig Personen auf der Ladeflache eines Anhangers zu transportieren Dabei darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden Boden Sitz und Stehplatze sowie Aufbauten mussen sicher und fest sein Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zweite Verordnung uber Ausnahmen von strassenverkehrsrechtlichen Vorschriften amp oldid 216078940