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Das Weimarer Abkommen war ein Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Landern vom 30 August 1919 Art 83 Weimarer Reichsverfassung WRV bestimmte dass die Zolle und Verbrauchssteuern durch Reichsbehorden verwaltet werden 1 Dies bedingte einen Ubergang der personellen und sachlichen Ressourcen von den Landern auf das Reich Das Weimarer Abkommen regelte die Ubernahme von Personal und Grundstucken der Steuer und Zollverwaltung auf das Deutsche Reich Hinsichtlich der Grundstucke hatte das Reich nach dem Gesetz uber die Rechtsverhaltnisse der zum dienstlichen Gebrauche einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstande Reichseigentumsgesetz 2 die unentgeltliche Ubertragung beanspruchen konnen Reichsfinanzminister Matthias Erzberger verzichtete hierauf aber im Zuge eines Kompromisses mit den Landern 3 Das Weimarer Abkommen hatte bis in die jungere Vergangenheit Auswirkungen 4 5 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die Reichsfinanzverwaltung vom 10 September 1919 RGBl S 1591 Vom 25 Mai 1873 RGBl S 113 Text des Reichseigentumsgesetzes Peter Christian Witt Reichsfinanzminister und Reichsfinanzverwaltung in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Januar 1975 S 43 PDF Im Bundeshaushalt 1971 waren bei Kapitel 0804 Tit 820 02 Ausgaben in Hohe von 250 000 DM fur Ablosung der Verpflichtungen nach dem Weimarer Abkommen vom 30 August 1919 vorgesehen Bericht des Haushaltsausschusses Antwort des Hamburger Senats vom 23 Juli 2010 auf eine Anfrage Abgerufen am 26 Januar 2016 Quellen BearbeitenBundesarchiv B 115 4055 Herbert Leidel Die Begrundung der Reichsfinanzverwaltung Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen Heft 1 Stollfuss Bonn 1964 S 125 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weimarer Abkommen amp oldid 233047751