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Wegehalterhaftung ist ein aus dem osterreichischen Recht stammender Begriff Grundsatzlich beschreibt dieser Ausdruck den Inhalt des 1319a des ABGB Darin wird geregelt dass der Halter eines Weges fur dessen Zustand haftet sollte jemand aufgrund des mangelhaften Weges zu schaden gekommen sein und der Weg nicht einer zweckwidrigen Form genutzt wurde 1319a ABGB 1 Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getotet an seinem Korper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschadigt so haftet derjenige fur den Ersatz des Schadens der fur den ordnungsgemassen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsatzlich oder grobfahrlassig verschuldet hat Ist der Schaden bei einer unerlaubten besonders auch widmungswidrigen Benutzung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benutzer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen so kann sich der Geschadigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen 2 Ein Weg im Sinn des Abs 1 ist eine Landflache die von jedermann unter den gleichen Bedingungen fur den Verkehr jeder Art oder fur bestimmte Arten des Verkehrs benutzt werden darf auch wenn sie nur fur einen eingeschrankten Benutzerkreis bestimmt ist zu einem Weg gehoren auch die in seinem Zug befindlichen und dem Verkehr dienenden Anlagen wie besonders Brucken Stutzmauern Futtermauern Durchlasse Graben und Pflanzungen Ob der Zustand eines Weges mangelhaft ist richtet sich danach was nach der Art des Weges besonders nach seiner Widmung fur seine Anlage und Betreuung angemessen und zumutbar ist 3 Ist der mangelhafte Zustand durch Leute des Haftpflichtigen verschuldet worden so haften auch sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit Eine ahnliche Regelung findet man im 1319 ABGB in welchem eine vergleichbare Haftung fur Gebaudeeigentumer gilt Hier wird geregelt dass der Besitzer nicht der Eigentumer eines Gebaudes haftet sollte ein Schaden durch mangelhafte Beschaffenheit entstanden sein und er nicht beweisen kann dass er die erforderliche Sorgfalt angewendet hat Stichwort Dachlawine im Winter durch Schnee Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wegehalterhaftung amp oldid 125866803