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Die Vorbereitung der Falschung von Geld und Wertzeichen ist ein Vergehen des deutschen Strafrechts und wird in 149 StGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Normierung und Schutzgut 2 Objektiver Tatbestand 2 1 Vorbereitungshandlung 2 2 Computerprogramme 2 3 Papier 2 4 Hologramme und andere Sicherungsbestandteile 2 5 Tathandlungen 3 Subjektiver Tatbestand 4 Versuch und Tatige Reue 5 Quellen 5 1 Monografien 5 2 Zeitschriften und Entscheidungssammlungen 6 EinzelnachweiseNormierung und Schutzgut Bearbeiten 1 Wer eine Falschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet indem er 1 Platten Formen Drucksatze Druckstocke Negative Matrizen Computerprogramme oder ahnliche Vorrichtungen die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind 2 Papier das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ahnlich ist die zur Herstellung von Geld oder amtlichen Wertzeichen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist oder 3 Hologramme oder andere Bestandteile die der Sicherung gegen Falschung dienen herstellt sich oder einem anderen verschafft feilhalt verwahrt oder einem anderen uberlasst wird wenn er eine Geldfalschung vorbereitet mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe sonst mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Nach Absatz 1 wird nicht bestraft wer freiwillig 1 die Ausfuhrung der vorbereiteten Tat aufgibt und eine von ihm verursachte Gefahr dass andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausfuhren abwendet oder die Vollendung der Tat verhindert und 2 die Falschungsmittel soweit sie noch vorhanden und zur Falschung brauchbar sind vernichtet unbrauchbar macht ihr Vorhandensein einer Behorde anzeigt oder sie dort abliefert 3 Wird ohne Zutun des Taters die Gefahr dass andere die Tat weiter vorbereiten oder sie ausfuhren abgewendet oder die Vollendung der Tat verhindert so genugt an Stelle der Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr 1 das freiwillige und ernsthafte Bemuhen des Taters dieses Ziel zu erreichen 1 Der Straftatbestand der Vorbereitung der Falschung von Geld und Wertzeichen dient dem Interesse der Allgemeinheit daran dass Sicherheit und Zuverlassigkeit im Umgang mit Geld und Wertzeichen im Rechtsverkehr gewahrleistet werden Abs 1 Nr 3 dieser Vorschrift der das Vorbereiten des Falschens von Hologrammen und anderen Bestandteilen die der Sicherung gegen Falschungen dienen unter Strafe stellt wurde mit Einfuhrung des Euros in den Straftatbestand aufgenommen Objektiver Tatbestand BearbeitenVorbereitungshandlung Bearbeiten Unter Strafe stehen Vorbereitungshandlungen von Abs 1 Nr 1 erfasst sind Vorrichtungen die zur Herstellung von Falschungen geeignet sind Hierbei ist entscheidend dass sie nach ihrer Art unmittelbar zu einer rechtswidrigen Falschung von Geld oder Wertzeichen geeignet sind Tatobjekt konnen beispielsweise Druckplatten oder Matrizen sein Computerprogramme Bearbeiten Auch Computerprogramme konnen als Tatmittel angesehen werden Entscheidend ist hierbei allerdings dass das Programm selbst oder ein vom Tater fur dieses heruntergeladene Plugin explizit zur Falschung gedacht ist einfache Bildbearbeitungsprogramme und Software zur Bedienung von Druckern sind von der Vorschrift nicht erfasst Papier Bearbeiten Papier und papierahnliche Stoffe Abs 1 Nr 2 sind all jene Arten von Papier und ahnlichem Material die dem zur Herstellung von Geld oder Wertzeichen gleichen oder stark ahneln In letzterem Fall ist fur die Prufung die Erkennbarkeit fur einen objektiven Dritten entscheidend der durchschnittliche Verbraucher so der BGH muss das Tatmittel fur authentisch halten Hologramme und andere Sicherungsbestandteile Bearbeiten Hologramme und andere Sicherungsbestandteile sind von Abs 1 Nr 3 erfasst Als Hologramm gilt eine beschichtete Folie welche in der Lage ist ein dreidimensionales Bild wiederzugeben Andere Sicherungsbestandteile sind all jene Dinge die geeignet sind die Falschungssicherheit zu erhohen und auch tatsachlich bei Geld und amtlichen Wertzeichen verwendet werden wie bspw das Wasserzeichen eines Euro Scheins oder ein Sicherheitsstreifen Tathandlungen Bearbeiten Als Tathandlung werden das Herstellen Verschaffen Freihalten Verwahren und Uberlassen genannt Herstellen meint die Fertigstellung eines gebrauchsfertigen Falschungsmittels Verschaffen ist das willentliche Erlangen des Besitzes an einem Tatmittel Freihalten bedeutet Bereitstellung eines Tatmittels fur einen Dritten oder zum Verkauf Verwahren bezeichnet das wissentliche Besitzen Uberlassen meint das passive Verschaffen fur einen Dritten Subjektiver Tatbestand BearbeitenDer dolus eventualis ist erforderlich Absicht ist nicht zwingend vorausgesetzt Um den Vorsatz bejahen zu konnen muss sich dieser insbesondere auf die Eignung Ahnlichkeit bzw Sicherungseigenschaft der unter Abs 1 Nr 1 3 bezeichneten Gegenstande erstrecken Bei der Strafzumessung ist zu berucksichtigen welche Folgen die geplante Tat gehabt hatte Die Einziehung von Falschungsmitteln ist moglich Versuch und Tatige Reue BearbeitenDer Versuch ist nicht strafbewehrt die Strafbarkeit beginnt mit der Vorbereitungshandlung zur Folgetat Ein freiwilliger Rucktritt von der Tat ist moglich gleichwohl sind die allgemeinen Regeln zum Rucktritt nicht anzuwenden Der Tater muss freiwillig und endgultig die Ausfuhrung der Tat aufgeben sicherstellen dass Dritte seine vorbereitete Tat nicht fortfuhren konnen und Falschungsmittel in seinem Besitz unbrauchbar machen Bei der Verhinderung der Fortfuhrung durch Dritte ist es fur den Rucktritt ausreichend wenn der Tater sich hierum ernstlich bemuht Quellen BearbeitenMonografien Bearbeiten Fischer Kommentar zum Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 149 Erb Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd 3 149 Kudlich Russ Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd 9 149 Sternberg Lieben Kommentar zum Strafgesetzbuch 149 Blohm Online Kommentar zum Wirtschaftsstrafrecht 149 StGB Wiete Darstellung der BGH Rechtsprechung in Strafsachen 149 StGBZeitschriften und Entscheidungssammlungen Bearbeiten BGH in NStZ 94 124 NStZ RR 11 367 RGSt 59 217 BGH wistra 04 265Einzelnachweise Bearbeiten Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr 61 ausgegeben am 29 08 2002 Seite 3387 auf dejure org Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorbereitung der Falschung von Geld und Wertzeichen amp oldid 236295598