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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Bayern dar Bitte hilf mit die Situation in anderen Bundeslandern zu schildern Ein Verscharfter Verweis auch Direktoratsverweis genannt ist im bayerischen Schulrecht geregelt im Artikel 86 des BayEUG ein vom Schulleiter oder dessen Stellvertreter ausgestellter Verweis Er kann einem Schuler erteilt werden wenn gegen Bestimmungen von Unterrichtsgesetz Schulordnung oder Hausordnung verstossen wurde Dabei ist der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit zu wahren In der Regel gehen einem verscharften Verweis einer oder mehrere Verweise von Lehrkraften voraus eine Bindung an eine bestimmte Reihenfolge gibt es jedoch nicht Verweis und verscharfter Verweis stellen noch keine Verwaltungsakte dar Vorgeschrieben ist vor der schriftlichen Mitteilung an die Erziehungsberechtigten eine Anhorung des betroffenen Schulers Bei gravierendem Fehlverhalten konnen scharfere Ordnungsmassnahmen Anwendung finden Weblinks BearbeitenBayerisches Gesetz uber das Erziehungs und Unterrichtswesen BayEUG Art 86 des BayEUG vom 30 Mai 2000 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verscharfter Verweis amp oldid 172145674