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Die Verordnung EU Nr 536 2014 uber klinische Prufungen mit Humanarzneimitteln Clinical Trial Regulation CTR trat am 31 Januar 2022 offiziell in Kraft und lost die vorherige EU Richtlinie uber klinische Studien EG Nr 2001 20 EG ab 1 Sie gilt in den Mitgliedstaaten der Europaischen Union unmittelbar und muss daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden Die Verordnung uber klinische Prufungen harmonisiert die Verfahren fur die Bewertung und Uberwachung von klinischen Prufungen in der gesamten EU Die Bewertung Genehmigung und Uberwachung klinischer Prufungen fallt in die Zustandigkeit der EU Mitgliedstaaten und der Lander des Europaischen Wirtschaftsraums EWR Vor der Einfuhrung der Verordnung mussten die Sponsoren klinischer Prufungen ihre Antrage bei den zustandigen nationalen Behorden und Ethikkommissionen in jedem Land separat einreichen um eine Genehmigung fur die Durchfuhrung einer klinischen Prufung zu erhalten Die Verordnung ermoglicht es den Sponsoren uber eine einzige Online Plattform das so genannte Clinical Trials Information System CTIS 2 einen einzigen Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prufung in mehreren europaischen Landern einzureichen um die Durchfuhrung solcher multinationalen Prufungen effizienter zu gestalten Ubergangsfristen fur neu beantragte klinische Prufungen BearbeitenBis zum 31 Januar 2023 konnten Antragsteller wahlen ob diese noch bis 31 Januar 2025 unter der Richtlinie 2001 20 EG durchgefuhrt werden sollen oder bereits nach den Regelungen der CTR beantragt wird Ubergangsfristen fur gem Richtlinie 2001 20 EG durchgefuhrte Studien BearbeitenGemass Richtlinie 2001 20 EG laufende Studien konnen bis 31 Januar 2025 weiter nach dieser fortgefuhrt werden Alle klinischen Prufungen die bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet und abgemeldet sein werden mussen rechtzeitig auf die CTR ubertragen werden wofur ein Antrag notwendig ist Fur den Fall dass eine uber den 31 Januar 2025 hinaus andauernde Laufzeit feststeht ist das Abschliessen des Ubertragungsverfahrens einschliesslich Bewertungsprozess vor dem 31 Januar 2025 mit einer Genehmigung erforderlich Einzelnachweise Bearbeiten VERORDNUNG EU Nr 536 2014 DES EUROPAISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Abgerufen am 18 Februar 2023 BfArM Clinical Trials Information System CTIS Abgerufen am 18 Februar 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU Nr 536 2014 uber klinische Prufungen mit Humanarzneimitteln amp oldid 232437485