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Die Veranderung des rechtlichen Gesichtspunktes bedeutet im deutschen Strafprozessrecht eine abweichende rechtliche Bewertung des von der Staatsanwaltschaft angeklagten Lebenssachverhalts durch das Gericht die in der Hauptverhandlung eine Hinweispflicht gemass 265 Abs 1 S 1 StPO auslost Als gesetzlich geregelter Fall der Fursorgepflicht des Gerichts soll der Hinweis dem Angeklagten die Moglichkeit der Verteidigung geben und ihn vor einer Uberraschungsentscheidung des Gerichts schutzen 1 2 Hinweispflicht BearbeitenDie Hinweispflicht folgt aus dem Immutabilitatsprinzip und besteht wenn das Gericht den Angeklagten auf Grund eines anderen als des im Anklagesatz genannten Strafgesetzes verurteilen will Praktisch beruht eine veranderte Einschatzung zumeist auf neuen tatsachlichen Erkenntnissen die sich in der Beweisaufnahme ergeben haben jedoch ist ein Hinweis nach 265 StPO auch dann geboten wenn sich der Sachverhalt selbst nicht geandert hat er aber nach Auffassung des Gerichts rechtlich anders als noch in der zugelassenen Anklage zu bewerten ist 3 Gemass 265 Abs 2 StPO ist ein Hinweis ferner erforderlich wenn sich in der Hauptverhandlung nachtraglich straferhohende Umstande ergeben Dem Angeklagten steht in diesen Fallen einer veranderten Sach und Rechtslage ein Anspruch auf Aussetzung der Hauptverhandlung zu falls dies infolge der veranderten Sachlage zur genugenden Vorbereitung der Anklage oder der Verteidigung angemessen erscheint 265 Abs 3 StPO 4 Revision BearbeitenVerletzt das Gericht die Hinweispflicht des 265 StPO kann unter Berufung auf diesen Verfahrensmangel Revision eingelegt werden 344 Abs 2 StPO 5 Schliesst das Revisionsgericht aus dass nach Zuruckverweisung der Sache in einer neuen Hauptverhandlung noch Feststellungen getroffen werden konnen die zu einer anderen rechtlichen Bewertung der Taten fuhren kann es den Schuldspruch selber andern 354 Abs 1 StPO 265 Abs 1 StPO steht dem nicht entgegen wenn sich die Angeklagten gegen die geanderten Schuldvorwurfe nicht anders als geschehen hatten verteidigen konnen 6 Ob dies der Fall ist oder eine andere Verteidigung unmoglich ist kann das Revisionsgericht selbst beurteilen 7 Einzelnachweise Bearbeiten Meyer Gossner Schmitt Kommentar zur StPO 60 Auflage 2017 Rn 3 zu 265 StPO BGH Beschluss vom 25 Oktober 2016 2 StR 84 16 Detlef Burhoff Der rechtliche Hinweis nicht nur bei Anderung des Sachverhalts zu BGH Beschluss 30 November 2010 1 StR 509 10 Meyer Gossner Schmitt Kommentar zur StPO 60 Auflage 2017 Rn 8a zu 265 StPO BGH Beschluss vom 23 Marz 2011 2 StR 584 10 BeckRS 2011 10277 BGH Beschluss vom 19 April 2011 3 StR 230 10 Rdnr 24 Meyer Gossner Schmitt Kommentar zur StPO 60 Auflage 2017 Rn 39 zu 265 StPOBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Veranderung des rechtlichen Gesichtspunktes Deutschland amp oldid 173825853