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Als Unterscheidungseignung wird im Markenrecht die Eignung eines Zeichens verstanden Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden Hintergrund BearbeitenUm Markenschutz zu erlangen muss ein Zeichen dazu geeignet sein Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden Dies stellt die sogenannte Kernfunktion der Marke dar Bereits im Markengesetz MarkenG werden einige Zeichen genannt die grundsatzlich diese Funktion erfullen Dies sind insbesondere Worter einschliesslich Personennamen Abbildungen Buchstaben Zahlen Horzeichen dreidimensionale Gestaltungen einschliesslich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschliesslich Farben und Farbzusammenstellungen 3 Abs 1 MarkenG Die Eignung zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen wird laut MarkenG explizit Zeichen abgesprochen die ausschliesslich aus einer Form bestehen die durch die Art der Ware selbst bedingt ist die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht 3 Abs 2 MarkenG Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterscheidungseignung Markenrecht amp oldid 180639616