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Umschluss bezeichnet eine Freizeitmassnahme in einer Justizvollzugsanstalt Der Gefangene hat dabei die Moglichkeit zu einem anderen Gefangenen in dessen Haftraum eingeschlossen umgeschlossen zu werden Diese Freizeitmoglichkeit kann eingeschrankt oder untersagt werden etwa aus disziplinarischen medizinischen oder Sicherheitsgrunden Wahrend des Vollzuges der Untersuchungshaft obliegt es dem Ermittlungsrichter daruber zu befinden ob und in welchem Masse der Gefangene am Umschluss teilnehmen kann Literatur BearbeitenHelmut Kury Die Behandlung Straffalliger Duncker amp Humblot Berlin 1987 ISBN 3 428 06131 4 S 222 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Peter Hoflich Wolfgang Schriever Grundriss Vollzugsrecht 2 Auflage Springer Verlag Berlin Heidelberg 1998 ISBN 978 3 540 64499 6 S 43 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umschluss amp oldid 191122868