www.wikidata.de-de.nina.az
Therapiefreiheit bezeichnet einen Grundsatz in der medizinischen Behandlung nach dem einem Arzt aufgrund seiner fachlichen Kompetenz grundsatzlich die freie Wahl der Behandlungsmethode zusteht die er dem Patienten vorschlagen will Prinzipiell hat der Leistungserbringer einen breiten Ermessensspielraum bei der Wahl derjenigen Therapie die ihm medizinisch notwendig erscheint Er muss sich jedoch am jeweils aktuellen naturwissenschaftlichen Erkenntnisstand orientieren und die gebotene Sorgfalt walten lassen Wenn fur eine lebensbedrohliche Krankheit kein allgemein anerkanntes Therapieverfahren existiert mussen von der gesetzlichen Krankenversicherung sogar Heilmethoden erstattet werden deren Wirksamkeit noch nicht nachgewiesen ist sofern eine gewisse Moglichkeit fur einen Erfolg besteht Diesen Spielraum hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 bestatigt 1 Aus der Sorgfaltspflicht resultiert die Rechtspflicht zur Fortbildung Ein Arzt kann sich bei Behandlungsfehlern jedenfalls nicht auf mangelnde Erfahrung oder ungenugende Ausbildung berufen 2 Einschrankungen der Therapiefreiheit bestehen bei der Auswahl zwischen aquivalenten Verfahren und der Entscheidungsfreiheit des Patienten Gegen den Willen eines Patienten durfen keine Massnahmen durchgefuhrt werden Bei aquivalenten Verfahren sind der Risikograd und die Erfolgswahrscheinlichkeit zu berucksichtigen Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist ferner das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten Bei den neueren Managed Care Ansatzen in der Gesundheitsversorgung dient die Therapiefreiheit regelmassig als Argument fur die skeptische Haltung der Arzteschaft gegenuber der geforderten leitliniengerechten Behandlung der evidenzbasierten Medizin Die Leistungserbringer befurchten hier eine unzulassige Einschrankung ihrer Therapiefreiheit zugunsten der so genannten Kochbuchmedizin Literatur BearbeitenKlaus Ulsenheimer Arztstrafrecht in der Praxis 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2008 ISBN 978 3 8114 3610 7 Karsten Fehn Der arztliche Behandlungsfehler im Abriss in Zeitschrift fur arztliche Fortbildung und Qualitat im Gesundheitswesen 95 2001 S 469 474Anmerkungen Bearbeiten Bundesverfassungsgericht Beschluss des Ersten Senats vom 6 Dezember 2005 1 BvR 347 98 BVerfGE 115 25 Fehn BehandlungsfehlerBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Therapiefreiheit amp oldid 211282102