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Die TA Abfall Technische Anleitung Abfall war die zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz Sie wurde am 10 April 1990 erlassen und nach einer Anderung und Berichtigung in einer neuen Fassung vom 12 Marz 1991 bekanntgemacht Ihr Regelungsgegenstand waren Anforderungen an die Verwertung und sonstige Entsorgung von besonders uberwachungsbedurftigen Abfallen nach dem Stand der Technik sowie damit zusammenhangende Regelungen die zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit erforderlich waren Im Zuge der Neuordnung des Deponierechts wurde sie durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht vom 27 April 2009 und mit Wirkung zum 16 Juli 2009 ausser Kraft gesetzt ihr Regelungsgegenstand wird durch die Deponieverordnung vom 27 April 2009 fortgesetzt BasisdatenTitel Technische Anleitung zur Lagerung chemisch physikalischen biologischen Behandlung Verbrennung und Ablagerung von besonders uberwachungsbedurftigen AbfallenAbkurzung TA AbfallArt Allgemeine VerwaltungsvorschriftGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie AbfallrechtErlassen am 12 Marz 1991 GMBl vom 23 Mai 1991 S 139 469 Inkrafttreten am 1 April 1991Ausserkrafttreten 16 Juli 2009Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Weblinks Bearbeitenwww umwelt online de TA Abfall Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung von Verwaltungsvorschriften zum Deponierecht Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title TA Abfall amp oldid 159782040