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TAEV bezeichnet die Technischen Anschlussbedingungen fur den Anschluss an offentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt Die bundeseinheitliche Fassung der TAEV wird seit 1956 von Oesterreichs Energie der Interessenvertretung der osterreichischen E Wirtschaft herausgegeben 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Funktion 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenAm 27 August 1956 wurde zwischen der Bundesinnung der Elektrotechniker und Radiomechaniker heute Bundesinnung der Elektro und Alarmanlagentechnik sowie Kommunikationselektronik und dem Verband der Elektrizitatswerke Osterreichs heute Oesterreichs Energie eine Vereinbarung geschlossen auf deren Grundlage seither die Technischen Anschlussbedingungen mit Erlauterungen der einschlagigen Vorschriften fur elektrische Starkstromanlagen mit Betriebsspannungen bis 1000 V bundeseinheitliche Fassung im Einvernehmen mit der Bundesinnung der Elektro Audio Video und Alarmanlagentechniker von Oesterreichs Energie herausgegeben werden Unter der Kurzbezeichnung TAEV ist diese Ringmappe seit vielen Jahren zum festen Bestandteil der Arbeitsunterlagen der Elektroinstallateure und Elektroplaner geworden Die genannte Vereinbarung sieht vor dass auch allenfalls notwendige Anderungen und Erganzungen einvernehmlich veroffentlicht werden sollen Im Jahre 1956 war Osterreich noch voll in der Phase des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg Das elektrotechnische Vorschriftenwesen stand am Beginn einer Neuorganisation Die elektrischen Anlagen befanden sich vielfach in einem schlechten Zustand und die Elektrizitatsversorgungsunternehmen fuhlten sich damals in gewisser Weise fur deren Kontrolle verantwortlich eine Aufgabe die bereits mit dem Elektrotechnikgesetz 1965 den zustandigen Landeshauptleuten ubertragen wurde Seither sind auf vielen Gebieten vor allem als Folge des Elektrotechnikgesetzes und der nationalen und internationalen Entwicklung der elektrotechnischen Vorschriften Bestimmungen und Normen wesentliche Verbesserungen und Neuregelungen in Kraft getreten Andererseits kommt heute entsprechend der technischen Entwicklung z B dem Problem der elektromagnetischen Vertraglichkeit EMV und dabei im Besonderen den Netzruckwirkungen steigende Bedeutung zu Die Einhaltung der darauf bezugnehmenden Festlegungen der TAEV ist z B fur den ungestorten Betrieb elektronischer Gerate am Netz unerlasslich Funktion BearbeitenDie TAEV haben seit ihrem Bestehen mehrere wichtige Funktionen erworben 1 In den TAEV sind insbesondere jene technischen Bedingungen zusammengefasst die weder durch OVE ONORM Bestimmungen noch durch die von den Landesbehorden elektrizitatsrechtlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen fur den Zugang zum Verteilernetz sind beim Netzbetreiber auf Anforderung kostenlos erhaltlich 2 im Detail geregelt sind Darunter fallen vor allem Festlegungen uber die technische Gestaltung des Anschluss und Zahlerbereiches spezielle Festlegungen der Netzbetreiber mit dem Ziel eine angemessene Einheitlichkeit im plombierbaren Teil der Kundenanlagen zu erreichen und Fehlerwirkungen von einer Kundenanlage auf andere auszuschliessen Festlegungen uber die Zulassigkeit und die Art des Anschlusses bestimmter Gerate im Sinne der EMV insbesondere zur Begrenzung von Netzruckwirkungen Solche Festlegungen sind heute mehr denn je erforderlich um die gemass Europanorm EN 50160 geforderte Qualitat der offentlichen Versorgung fur alle Kunden zu erreichen bzw aufrechtzuerhalten Weitere Hinweise zu diesem Thema sind in der Empfehlung zur Beurteilung von Netzruckwirkungen enthalten die gemeinsam vom Verband Schweizerischer Elektrizitatsunternehmen VSE und von Oesterreichs Energie als Broschure herausgegeben wurde 2 In der osterreichischen Rechtsordnung war und ist das Elektrizitatswesen hinsichtlich der Erlassung von Ausfuhrungsgesetzen und in der Vollziehung Landessache Mit dem Elektrizitatswirtschafts und organisationsgesetz ElWOG mit dem nun die europaische Liberalisierung im Bereich der Stromversorgung in Osterreich umgesetzt wird ergeben sich jedoch auch in diesem Bereich einige Veranderungen Mussten bisher fur jedes Elektrizitatsunternehmen Allgemeine Versorgungsbedingungen AVB von der jeweils zustandigen Landesbehorde genehmigt werden so werden diese TAEV fur die nunmehrigen Netzbetreiber kunftig durch Allgemeine Bedingungen fur den Netzzugang ersetzt Bereits bisher weichen die Detailregelungen der AVB in den einzelnen Bundeslandern zum Teil voneinander ab und auch fur die neuen Bedingungen fur den Netzzugang sind in einigen Details gewisse Unterschiede zu erwarten Deshalb konnte es bisher und wird es auch in Zukunft zu bestimmten Fragen keine bundeseinheitlichen Regelungen geben Z B sind hinsichtlich der Eigentumsabgrenzungen zwischen Netzbetreiber und Kunden sowie fur sonstige Rechtsfragen ausschliesslich die nunmehr aufgrund des ElWOG von den zustandigen Behorden zu genehmigenden Allgemeinen Bedingungen fur den Zugang zum Verteilernetz heranzuziehen Mit den TAEV wurden hingegen uberall dort wo dies moglich war einheitliche technische Festlegungen getroffen welche fur Anlagenerrichter und Anlagenbetreiber gleichermassen von Vorteil sind Fur die meisten Bundeslander gibt es ferner landeseinheitliche oder spezifische Festlegungen der Netzbetreiber zu technischen Details als Ausfuhrungsbestimmungen zu den TAEV bzw befinden sich diese derzeit in Uberarbeitung und sind nach Fertigstellung in der Regel uber die jeweilige Homepage abrufbar 3 Die gravierenden Anderungen der gesetzlichen Vorgaben Nullungsverordnung und Elektrotechnikverordnung 2002 und Angleichungen an den Stand der Technik wie sie in den neuen Errichtungsbestimmungen der Reihe OVE ONORM E 8001 zu berucksichtigen waren sind in die TAEV 2008 eingeflossen obwohl die neuesten nach Erlass der ETV erschienenen Errichtungsbestimmungen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht gesetzlich verbindlich waren Weil sich die meisten Festlegungen nur im Zusammenhang mit den einschlagigen OVE ONORM Bestimmungen verstandlich darstellen lassen haben die TAEV schon immer auch den Charakter eines Nachschlagewerkes zur schnellen Information des Elektroinstallateurs gehabt Dies geht bereits aus der seinerzeit mit der Bundesinnung getroffenen Vereinbarung hervor Dabei konnen die TAEV die OVE ONORM Bestimmungen weder ersetzen noch wurde dies je beabsichtigt Auch wegen der mehrfach vorhandenen Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen wird vorausgesetzt dass jeder Anlagenerrichter uber die fur seine Tatigkeit einschlagigen OVE ONORM Bestimmungen und ONORMEN verfugt 4 Mit dieser Gestaltung hat sich unter anderem auch die Eignung der TAEV als anerkanntes Lehrbuch fur die berufsbildenden Schulen im Laufe der Zeit von selbst ergeben Mit Hinblick auf die spatere praktische Tatigkeit der Auszubildenden ist diese Entwicklung zu begrussen und erklart den hohen Verbreitungsgrad und die steigende Nachfrage Entsprechend den generellen Forderungen der Schulbehorde wurde in den TAEV 2008 die neue deutsche Rechtschreibung berucksichtigt Es wird um Verstandnis ersucht dass deshalb auch bisher gebrauchliche technische Begriffe eine neue Schreibweise erhalten haben Siehe auch BearbeitenTechnische Anschlussbedingungen fur Deutschland Energierecht Osterreich Weblinks BearbeitenTAEV Bundeseinheitliche Fassung Oesterreichs Energie Ausfuhrungsbestimmungen zu den TAEV Karnten PDF 3 15 MB Niederosterreich PDF 12 MB Oberosterreich Salzburg PDF 1 03 MB Steiermark PDF 3 02 MB Tirol PDF 488 KB Vorarlberg PDF 753 KB WienEinzelnachweise Bearbeiten Zielstellung und Inhalte der TAEV heute pdf Datei Website ewr at Abgerufen am 12 September 2011 www e control at Abgerufen von https de wikipedia org w index php title TAEV amp oldid 223372713