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Der Stiftspropst meist nur Propst ist der Leiter eines Kollegiatstifts oder eines Regularkanonikerstifts Inhaltsverzeichnis 1 Verfassung 1 1 Ernennung 1 2 Aufgaben 2 Geschichte 3 LiteraturVerfassung BearbeitenErnennung Bearbeiten Der Stiftspropst wird meist vom Stiftskapitel gewahlt und bei Sakulkarkanonikern oft vom Bischof eingesetzt In der Vergangenheit wurden Propste ofter auch vom Landesherrn oder dem Bischof ohne Konsultation mit dem Stiftskapitel eingesetzt Aufgaben Bearbeiten Der Propst leitet das Stift und vertritt es nach aussen Seine Aufgaben sind in den Statuten der verschiedenen Stiftskapitel unterschiedlich festgelegt Meist teilt er sich die Leitung mit dem Stiftsdekan der fur die innere Leitung verantwortlich ist Geschichte BearbeitenStiftskapitel wurden im Mittelalter meist von Landesherren gegrundet als kirchliches Gegengewicht zum jeweiligen Domkapitel Die Propste standen daher den Landesherren nahe und waren auch als deren Rate und Beauftragte tatig Einige Kollegiatstifte hatten einen grossen Einfluss in ihrem Territorium Literatur BearbeitenStephan Haering u a Statuten der deutschen Domkapitel 2003 Klaus Blaschke Udo Breitbach Art Propst In Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Bd 3 N Z F Schoningh Paderborn 2004 ISBN 3 506 75142 5 Philipp Hofmeister Propst In Lexikon fur Theologie und Kirche 2 Aufl Bd 8 Freiburg im Breisgau 1963 Sp 809 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stiftspropst amp oldid 202290824