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Das Stangenrecht bestimmte im Mittelalter die Mindestbreite von Strassen Es bezeichnete ursprunglich das dem Konig vorbehaltene Recht mittels einer langen Stange die Freihaltung wichtiger Fernstrassen Hoher Strassen prufen zu lassen Hindernisse wie Gebaude oder Gebaudeteile welche die Stange beruhrten und somit die Strasse uber Gebuhr verengten waren abzureissen Bedeutung erlangte das Stangenrecht vor allem im Mittelalter Hier war es als feuerpolizeiliche Brandverhutungsverordnung Bestandteil des ortlichen Baurechts In regelmassigen Zeitabstanden wurde die Breite aller Gassen und Strassen einer Stadt oder eines Marktes durch die Obrigkeit vermessen und uberpruft Stiess das Mass eine quer gehaltene in der Lange definierte Stange von ca 5 m an zwei gegenuber liegende Hauswande gleichzeitig an war der Brandschutzabstand dieser Gebaude zu gering Es bestand dann die Gefahr dass ein ausgebrochenes Feuer auf andere Gebaude ubersprang und sich zu einer Feuersbrunst entwickelte Das beanstandete Gebaude musste deshalb umgehend auf Kosten des Erbauers abgerissen werden Literatur BearbeitenStrafjustiz in alter Zeit Band III der Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber Rothenburg Mittelalterliches Kriminalmuseum 1980 Mit zahlr Illustr 320 S 23 5 cm kart Ohne ISBN Weblinks BearbeitenPeter C A Schels Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters Stangenrecht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stangenrecht amp oldid 184484221