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Der Sportgroschen des DFB und anderer Sportverbande war ein Zuschlag auf den Preis verkaufter Eintrittskarten der an das DFB Sozialwerk gespendet wurde Obwohl der Name eine Hohe von 0 10 DM vermuten lasst ergab sich der Zuschlag tatsachlich aus dem Rundungsbetrag auf den nachsten vollen DM Betrag In Deutschland wurde der Sportgroschen vom Hauptausschuss im November 1953 beschlossen und trat am 1 Januar 1954 in Kraft 1 Mitte der 1990er Jahre hat der DFB den Sportgroschen abgeschafft andere Verbande wie der Sportbund Rheinhessen erheben ihn jedoch weiterhin In Wien wurde der Sportgroschen analog zur Vergnugungsteuer eingehoben falls die Veranstaltung einen sportlichen oder uberwiegend sportlichen Charakter besitzt Die betragt meist 10 des Eintrittsgeldes ohne Umsatzsteuer aber in Ausnahmefallen kann er bis auf 5 gesenkt werden Definiert ist er im Sportgroschengesetz 1983 idF LGBl 1990 73 Mit Wirkung zum 1 Januar 2002 wurde der Ausdruck Sportgroschen durch den Ausdruck Sportforderungsbeitrag ersetzt und der Titel des Gesetzes von Sportgroschengesetz fur Wien 1983 auf Wiener Sportforderungsbeitragsgesetz geandert 2 Weblinks BearbeitenWiener Sportforderungsbeitragsgesetz 2012Einzelnachweise Bearbeiten Zeitschrift DTS 1954 16 Ausgabe West Seite 5 Landesgesetzblatt fur Wien Gesetz mit dem das Wiener Sportgroschengesetz fur Wien 1983 geandert wird Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sportgroschen amp oldid 235010842