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Seit der Einfuhrung des Pflege Weiterentwicklungsgesetzes werden bundesweit Qualifizierungen bzw Weiterbildungen zum Senioren oder Alltagsbetreuer oft auch Betreuungsassistent genannt eingerichtet und angeboten Der Begriff des Seniorenbetreuers ist gesetzlich nicht definiert Zunehmend bieten qualifizierte Personen ihre Betreuungsleistungen ausserhalb des stationaren Einsatzgebiets im hauslichen Bereich je nach Ausbildung unter dem Label Seniorenbetreuer Seniorenbegleiter Alltagsbegleiter oder Seniorenassistenten an 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Rechtsgrundlagen 3 Teilnehmer Zielpersonen 4 Ziele der Weiterbildung 5 Inhalte 6 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDie mit dem obigen Artikelgesetz aus dem Jahr 2008 ausgeloste Tendenz setzt sich auf dem einschlagigen Ausbildungs bzw Fortbildungssektor nach mehreren Anderungen des SGB XI nunmehr differenziert nach Einsatzbereichen fort So durch das am 1 Januar 2015 in Kraft getretenen Artikelgesetz Pflegestarkungsgesetz I PSG I und besonders durch das am 1 Januar 2016 in Kraft getretenen Pflegestarkungsgesetz II PSG II mit Wirksamwerden einzelner Bestimmungen erst nach einer Ubergangsfrist am 1 Januar 2017 In Zukunft ist zur gegenseitigen Abgrenzung starker zu unterscheiden zwischen der einerseits ambulant zu erbringenden Betreuungsleistung im Sinne der Angebote zur Unterstutzung im Alltag nach dem neuen durch PSG II geanderten 45a SGB XI und andererseits dem stationaren Einsatzbereich nach dem alten inzwischen weggefallenen 87b SGB XI Die zu erwartende demografische Entwicklung in Deutschland ist die Grundlage fur die zunehmende Seniorenbetreuung Der Anteil derer die pflegebedurftig sein werden wird aufgrund einer hoheren Lebenserwartung deutlich steigen Im Jahr 2005 belief sich die Zahl der Pflegebedurftigen auf mehr als zwei Millionen Menschen Laut Statistischem Bundesamt wird die Zahl der Pflegebedurftigen bis zum Jahr 2020 auf 2 91 Millionen ansteigen bis 2030 rechnet man sogar mit 3 36 Millionen 2 Somit wachst auch der Bedarf an Betreuungskraften sowohl in stationaren Pflegeeinrichtungen als auch auf dem ambulanten Sektor Dieser zusatzliche Bedarf konnte durch Seniorenbetreuer abgedeckt werden Auf die empirisch bedingte Herausforderung hat der Gesetzgeber u a mit dem neuen PSG II reagiert Der durch das PSG II geanderte 45a SGB XI fasst die bisherige unter 45c alt enthaltene Definition der niedrigschwelligen Betreuungs und Entlastungsangebote zusammen und gliedert sie nunmehr in der neuen Norm unter dem allgemeinverstandlichen Oberbegriff Angebote zur Unterstutzung im Alltag Diese Angebote sollen gem 45a Abs 1 Satz 1 dazu beitragen Pflegepersonen zu entlasten und Pflegebedurftigen helfen moglichst lange in ihrer hauslichen Umgebung zu bleiben soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin moglichst selbstandig bewaltigen zu konnen Abs 2 enthalt weitergehende Ausfuhrungen zu Inhalt und Formalien Die Angebote bedurfen der Anerkennung durch das jeweilige Landesrecht Die Landesregierungen werden gem 45a Abs 3 ermachtigt unter Berucksichtigung bestimmter bundesrechtlicher Vorgaben Konzept zur Qualitatssicherung Versicherungsschutz usw entsprechende Verordnungen zu erlassen Im Zuge der Neuregelungen nach dem PGS II die zentral den neuen Pflegebedurftigkeitsbegriff mit all seinen ausdifferenzierten rechtlichen Folgewirkungen festlegen sind nicht nur der besonders geregelte Bereich der ambulant zu erbringenden Angebote zur Unterstutzung im Alltag nach 45a PSG II betroffen sondern auch die hauptsachlich stationaren Einsatzbereiche der sog Alltagsbegleiter Prasenzkrafte zusatzlichen Betreuungskrafte usw nach der Betreuungskrafte Richtlinie im Sinne des alten 87b SGB XI Nach dem neuen PSG II ist die alte Norm des 87b SGB XI aufgehoben Nach der Begrundung zum neuen PSG II zu 53b wird angesichts der leistungsrechtlichen Neuregelung der zusatzlichen Betreuung und Aktivierung in stationaren Pflegeeinrichtungen in 43b der im bisherigen 87b SGB XI enthaltene Auftrag fur den Spitzenverband Bund der Pflegekassen entsprechende Richtlinien zu erlassen im Wesentlichen unverandert im neuen 53b aufgenommen Im November 2016 wurden neue Richtlinien fur die Aufgaben und Qualifikationen von zusatzlich in stationaren Pflegeeinrichtungen einzusetzenden Betreuungskraften erlassen 3 Sowohl fur die ambulant zu erbringenden Betreuungsleistungen als auch fur den stationaren Bereich der Pflegeeinrichtungen halten bundesweit agierende Ausbildungs oder Weiterbildungsinstitute jeweils entsprechende Qualifizierungskurse vor Gleichzeitig wird durch die Qualifizierung und Teilnahme an derartigen Weiterbildungen Kurz und Langzeitarbeitslosen beruflichen Um oder Quereinsteigern und mittelfristig sprachlich vorbereiteten Migrantinnen Migranten eine Moglichkeit geboten entweder abhangige Beschaftigungsverhaltnisse einzugehen oder Selbstandigkeitsstatus anzustreben Senioren oder Alltagsbetreuer arbeiten sowohl in stationaren Pflegeeinrichtungen als auch ambulant vor Ort bei Senioren oder Seniorinnen Sie ubernehmen hierbei Tatigkeiten im nicht pflegerischen Bereich haben somit nichts mit der eigentlichen Pflege zu tun Ihre Aufgaben erstrecken sich von der Alltagsgestaltung bis hin zum Vorlesen der Tageszeitung vgl im Ubrigen die nicht abschliessende Aufzahlung der Tatigkeiten im 45a Abs 2 PSG II und in der entsprechenden Gesetzesbegrundung Rechtsgrundlagen BearbeitenIm 87 b SGB XI a F waren die Grundsatze fur die Arbeit eines Seniorenbetreuers in stationaren Pflegeeinrichtungen festgelegt fur die Seniorenbetreuer in ambulanten Einrichtungen galt bzw gilt 45 SGB XI Dieser Gesetzesstand ist teilweise uberholt und muss uberarbeitet werden vgl insoweit die einschlagigen Anderungen durch das neue PSG II 1 Vollstationare Pflegeeinrichtungen haben abweichend von 84 Abs 2 Satz 2 und Abs 4 Satz 1 sowie unter entsprechender Anwendung der 45a 85 und 87a fur die zusatzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedurftigen Heimbewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung Anspruch auf Vereinbarung leistungsgerechter Zuschlage zur Pflegevergutung Die Vereinbarung der Vergutungszuschlage setzt voraus dass die Heimbewohner uber die nach Art und Schwere der Pflegebedurftigkeit notwendige Versorgung hinaus zusatzlich betreut und aktiviert werden das Pflegeheim fur die zusatzliche Betreuung und Aktivierung der Heimbewohner uber zusatzliches sozialversicherungspflichtig beschaftigtes Betreuungspersonal verfugt und die Aufwendungen fur dieses Personal weder bei der Bemessung der Pflegesatze noch bei den Zusatzleistungen nach 88 berucksichtigt werden die Vergutungszuschlage auf der Grundlage vereinbart werden dass in der Regel fur jeden Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung der funfundzwanzigste Teil der Personalaufwendungen fur eine zusatzliche Vollzeitkraft finanziert wird und die Vertragsparteien Einvernehmen erzielt haben dass der vereinbarte Vergutungszuschlag nicht berechnet werden darf soweit die zusatzliche Betreuung und Aktivierung fur Heimbewohner nicht erbracht wird Eine Vereinbarung darf daruber hinaus nur mit Pflegeheimen getroffen werden die Pflegebedurftige und ihre Angehorigen im Rahmen der Verhandlung und des Abschlusses des Heimvertrages nachprufbar und deutlich darauf hinweisen dass ein zusatzliches Betreuungsangebot fur das ein Vergutungszuschlag nach Absatz 1 gezahlt wird besteht Die Leistungs und Preisvergleichsliste nach 7 Abs 3 ist entsprechend zu erganzen 2 Der Vergutungszuschlag ist von der Pflegekasse zu tragen und von dem privaten Versicherungsunternehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes zu erstatten Mit den Vergutungszuschlagen sind alle zusatzlichen Leistungen der Betreuung und Aktivierung fur Heimbewohner im Sinne von Absatz 1 abgegolten Die Heimbewohner und die Trager der Sozialhilfe durfen mit den Vergutungszuschlagen weder ganz noch teilweise belastet werden Mit der Zahlung des Vergutungszuschlags von der Pflegekasse an die Pflegeeinrichtung hat der Pflegebedurftige Anspruch auf Erbringung der zusatzlichen Betreuung und Aktivierung gegenuber der Pflegeeinrichtung 3 Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen hat fur die zusatzlich einzusetzenden Betreuungskrafte auf der Grundlage des 45c Abs 3 bis zum 31 August 2008 Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben in der vollstationaren Versorgung der Pflegebedurftigen zu beschliessen er hat hierzu die Bundesvereinigungen der Trager vollstationarer Pflegeeinrichtungen anzuhoren und den allgemein anerkannten Stand medizinisch pflegerischer Erkenntnisse zu beachten Die Richtlinien werden fur alle Pflegekassen und deren Verbande sowie fur die Pflegeheime erst nach Genehmigung durch das Bundesministerium fur Gesundheit wirksam 17 Abs 2 gilt entsprechend 4 Auf der Grundlage dieser Normen boten seit Jahren verschiedene Bildungsinstitute die Qualifizierung zum gesetzlich nicht definierten Seniorenbetreuer an Eine Angleichung der entsprechenden Ausbildungsinhalte an die neue Gesetzeslage ist zu erwarten Teilnehmer Zielpersonen BearbeitenDie regional unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen fur die Weiterbildung zum Seniorenbetreuer verlangen insbesondere verantwortungsbewusste und hilfsbereite Arbeitssuchende mit Einfuhlungsvermogen Quer und Wiedereinsteiger in das Berufsleben sowie Existenzgrunder im nicht pflegerischen Tatigkeitsbereich Ziele der Weiterbildung BearbeitenFolgende Themenschwerpunkte sind auch unter Berucksichtigung der neuen Gesetzgebung weiterhin relevant 5 Grundlagen im Umgang mit alteren Menschen Altersbedingte Veranderungen Situationsbezogene Betreuung hilfebedurftiger Menschen Dokumentation des Betreuungsprozesses Mitwirkung bei der Rehabilitation alter und behinderter Menschen Notfallsituationen erkennen und Erste Hilfe leisten Massnahmen zur Gesundheitsforderung und der Gesundheitsvorsorge z B Ernahrung bei Demenzkranken Berucksichtigung der sozialen Umgebung und Einbeziehung dieser in die tagliche Arbeit sowie Forderung sozialer Kontakte Wohnraum und Wohnumfeldgestaltung Alltagsgestaltung Berufstypische Problematiken im Umgang mit alteren geistig verwirrten Menschen Rechtliches Regelwerk als Seniorenbetreuer Betreuungsrechtliche Aspekte in der Betreuung alterer Menschen Einbeziehen der personlichen Biografie in die tagliche ArbeitInhalte BearbeitenDer Zertifikatslehrgang besteht aus mehreren regional unterschiedlichen Trainingsmodulen Rechtliche Rahmenbedingungen in der Seniorenbetreuung Altern als Prozess Gerontologisch begrundete Arbeitsweisen Interkulturelle Betreuung Methoden der Alltagsgestaltung Veranstaltungsmanagement Seniorenbetreuung als interprofessionelles Arbeitsfeld Unterstutzung hilfebedurftiger Menschen Spezielle Betreuung psychisch veranderter und kranker alter Menschen Kochen fur DemenzkrankeEinzelnachweise Bearbeiten BAGSO Broschure Zu Hause gut versorgt 2016 S 16 Zahlen Stat Bundesamt Betreuungskrafte Richtlinien Richtlinien nach 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusatzlichen Betreuungskraften in stationaren Pflegeeinrichtungen Betreuungskrafte RL vom 19 August 2008 in der Fassung vom 23 November 2016 23 November 2016 abgerufen am 14 Oktober 2020 87b SGB XI a F alte Fassung in der vor dem 1 Januar 2017 geltenden Fassung buzer de Seniorenbetreuer in in der Altenpflege IHK Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Seniorenbetreuer amp oldid 233064780