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Das Sammelverfahren oder auch Sammelermittlungsverfahren bezeichnet nach deutschem Recht den Vorgang von zentralisierten Ermittlungen Ermittlungsverfahren EV einer einzigen Behorde wenn gegen eine einzelne Person oder eine einzelne Institution mehrere Straftaten zur Anzeige gebracht werden Anwendung BearbeitenDabei werden mehrere sachlich oder fachlich zusammenhangende Ermittlungsverfahren bei einer Staatsanwaltschaft gebundelt Solche Verfahren sind angezeigt wenn beispielsweise Menschen in ganz Deutschland von Betrugereien betroffen sind und daher Strafanzeige erstatteten Dabei darf eine Staatsanwaltschaft alle bis dahin verstreut betreuten Ermittlungsverfahren bundeln und an sich ziehen Dies bewirkt eine effektivere Vorgehensweise gegen die Tater und die genauere Abschatzung der verursachten Schaden 1 Beachte BearbeitenSammelermittlungsverfahren sind nicht mit der Sammelklage zu verwechseln Einzelnachweise Bearbeiten http www bmj de files 2720 RiStBV 20Stand 202008 01 01 pdf 1 2 Vorlage Toter Link www bmj de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sammelverfahren amp oldid 188476250